Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern
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Studienberechtigung für Hessen
Der Antrag kann formlos unter Angabe Ihrer Anschrift, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse gestellt werden.
Die Anerkennungsstelle klärt, ob eine Studienberechtigung auch für Hessen vorliegt. Für die Prüfung Ihres Antrags werden keine Gebühren erhoben.
Bewerberinnen und Bewerber mit hessischen Zeugnissen wenden sich bitte direkt an die jeweilige Fachhochschule.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit zeitlichen Angaben über den schulischen und berufliche Werdegang,
- Zeugnisse und Bescheinigungen in öffentlich beglaubigter Fotokopie (öffentliche Beglaubigungen erhalten Sie beispielsweise beim Ortsgericht der Wohnsitzgemeinde oder bei Notarinnen und Notaren).
Ihren Antrag sowie die vollständigen Unterlagen richten Sie bitte an:
Staatliches Schulamt Darmstadt
Anerkennungsstelle
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
Als Nachweis über den Erwerb der außerhessischen Fachhochschulreife sind sämtliche Zeugnisse und Bescheinigungen vorzulegen, die sich auf die Zuerkennung der Fachhochschulreife in dem betreffenden Bundesland beziehen. Im Einzelfall ist es möglich, dass weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden müssen.
Persönliche Beratung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anerkennungsstelle stehen Ihnen nach Terminvereinbarung oder innerhalb der Sprechzeiten auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte je nach Familiennamen an die jeweilige Kontaktperson.
Anfangsbuchstabe des Familiennamens |
Kontakt für Rückfragen |
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A-B | Jana Lewicki Tel.: 06151 3682-438 |
C-F | Lara Wolfrum Tel.: 06151 3682-440 |
G-H | Boris Pilarski Tel.: 06151 3682-439 |
I-L | Jürgen Hackenberger Tel.: 06151 3682-436 |
M | Cornelia Hansli Tel.: 06151 3682-435 |
N-P | Natascha Reich Tel.: 06151 3682-458 |
Q-R | Kornelia Bauer Tel.: 06151 3682-432 |
S | Florian Fritz Tel.: 06151 3682-481 |
T-Z |
Umut Yücel |