Das Programm Erasmus+
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Leitaktionen des Programms
Die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) setzt in Deutschland das Programm im Schulbereich um.
Unter Erasmus+ Schulbildung können Einrichtungen beim PAD Projekte in zwei Leitaktionen des Programms (Leitaktion 1: Mobilitätsprojekte für Schulpersonal und Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften) beantragen.
Leitaktion 1: Mobilitätsprojekte für Schulpersonal
Unter der Leitaktion 1 „Lernmobilität für Einzelpersonen“ fördert Erasmus+ Mobilitätsprojekte von Schulen oder vorschulischen Einrichtungen.
Für die Antragstellung entwickelt die Einrichtung einen „europäischen Entwicklungsplan“, mit dem sie die Ziele und Wirkungen der geplanten individuellen Lehr- und Lernaufenthalte ihrer Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte in anderen Programmstaaten beschreibt.
Die Antragstermine liegen für die erste Antragsrunde Anfang Februar und für die zweite Antragsrunde Anfang Oktober des jeweiligen Jahres. Es besteht keine Möglichkeit zur individuellen Antragstellung durch eine einzelne Lehrkraft.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des PAD.
Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften
Unter der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ fördert Erasmus+ im Schulbereich ein- bis dreijährige strategische Partnerschaften in unterschiedlichen Projekttypen und mit einer Kombination von Kostenbausteinen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des PAD.