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Die Fächerwahl für das Nichtschülerabitur kann nicht willkürlich und rein nach Interesse erfolgen, sondern unterliegt strengen Bedingungen, die durch die Oberstufen- und Abiturverordnung geregelt werden.
Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise zur Wahl der Prüfungsfächer für die schriftlichen Prüfungen in den FAQs.
Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise zur Wahl der Prüfungsfächer für die mündlichen Prüfungen in den FAQs.
Für eine verbindliche Anmeldung ist neben der Meldung über das Online-Formular zusätzlich die fristgerechte Einsendung der weiteren Meldeunterlagen nötig.