Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen
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Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen
Das Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es, Kosten, die durch den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entstehen, als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Die gesetzliche Grundlage der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen bildet § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.
Um Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen zu können, wird in bestimmten Fällen von den Finanzämtern die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangt. Diese Bescheinigung wird auf Antrag durch das Staatliche Schulamt in Darmstadt ausgestellt.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Bescheinigung sind, dass die Schule, die Ihr Kind besucht,
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gelegen ist oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet,
- zu einem an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt.
In Bezug auf die hessischen Ersatz- und Ergänzungsschulen muss in der Regel kein Antrag gestellt werden, weil die Finanzämter über die entsprechenden Informationen über den Status der Schulen verfügen.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Der Antrag auf die Erstellung einer entsprechenden Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt kann formlos gestellt werden. Die den Antrag ergänzenden Belege können als einfache Fotokopien übersandt werden.
Dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen und Nachweise beizufügen:
- ein detaillierter, tabellarischer, schulischer Lebenslauf über die bisherige schulische Ausbildung des Kindes mit Angaben zum Schulbesuch sowie zum zeitlich genau benannten Aufenthaltszeitraum im europäischen Ausland (sowie über die eventuelle bzw. geplante Fortsetzung der Schullaufbahn hier in Deutschland),
- geeignete Nachweise, aus denen die Dauer des Schulbesuchs im Ausland ersichtlich ist, zumindest der Beginn des ausländischen Schulbesuchs (zum Beispiel durch den Vertrag mit der Schule, durch Bescheinigungen oder relevante Rechnungen),
- das letzte in Deutschland erworbene Zeugnis vor dem Aufenthalt im Ausland (gegebenenfalls auch das Halbjahreszeugnis),
- die zuletzt an der ausländischen Schule erworbenen Zeugnisse sowie
- das nach der Rückkehr aus dem Ausland erste, in Deutschland erworbene Zeugnis zur Fortsetzung der Schullaufbahn.
Ihren formlosen Antrag und die vollständigen Belege senden Sie bitte postalisch an:
Staatliches Schulamt für den
Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Für Rückfragen nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin am Staatlichen Schulamt Darmstadt zur Verfügung:
Cornelia Hansli
Tel.: 06151 3682-435
E-Mail: Cornelia.Hansli@kultus.hessen.de
Um schnell mit Ihnen in Kontakt treten zu können, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, hilfreich.