Frauenförderung und Chancengleichheit
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Aufgabe und Rolle
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen einer Dienststelle zu beteiligen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen. Hierzu gehören unter anderem Stellenbesetzungsverfahren, Versetzungen, Teilzeitbeschäftigungen, Beurlaubungen und Abordnungen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind darüber hinaus Ansprechpartnerinnen für Themen wie
- Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld,
- sexuelle Belästigung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG)und Mobbing,
- geschlechtergerechte Schule,
- Mädchen und Naturwissenschaften sowie
- Gender-Mainstreaming.
Jede Lehrkraft kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs und in der Gewissheit absoluter Vertraulichkeit an sie wenden. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeiten weisungsungebunden, neutral (bezogen auf Verbände und Parteien) und hauptsächlich im Interesse der Frauen.
Rechtliche Grundlage
Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). Ziele dieses Gesetzes sind
- die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,
- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie
- die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.
Eine Intention des HGIG besteht darin, die strukturelle Benachteiligung von Frauen abzubauen. Daher sind Behörden und Schulen gehalten, interessierte Frauen gezielt zu motivieren und zu unterstützen, um sie auf die Übernahme von Funktionsstellen, einschließlich Führungspositionen, vorzubereiten - vor allem in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
Zur Verwirklichung dieser und anderer Ziele werden von den Dienststellen unter Einbindung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Frauenförder- und Gleichstellungspläne aufgestellt.
Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen sich die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten dafür ein, dass die Schulen familiengerechte Arbeitsbedingungen anbieten und dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf den Internetseiten des örtlichen Staatlichen Schulamts unter „Zuständigkeiten“.