Einstellung als Sozialpädagoge oder Erzieher
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Einsatzbereiche von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
Der unterrichtliche Einsatz von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erfolgt im Bereich der Eingangsstufen (Einschulung mit 5 Jahren vor Schulpflicht) und Vorklassen (schulpflichtig aber noch nicht schulfähig) an Grund- und Förderschulen, an den 1. Klassen der Schule mit Förderschwerpunkt Lernen und an Aufnahme- und Beobachtungsstufen bzw. Grundstufen der Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik auf dem Niveau Master, Diplom (Universität), Bachelor oder Diplom (FH) und unter Umständen nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung.
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das Merkblatt für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, das zum Download bereitsteht.
Einsatzbereiche von Erzieherinnen und Erziehern
Der unterrichtliche Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern oder alternativ Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule) erfolgt an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zur Unterstützung der Lehrkräfte.
Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung als Erzieherin oder Erzieher
Neben Erzieherinnen und Erziehern sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule), jeweils mit staatlicher Anerkennung, können auch Personen mit Berufsabschlüssen aus bestimmten Gesundheitsfachberufen eingesetzt werden.
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das Merkblatt für Erzieherinnen und Erzieher, das zum Download bereitsteht.
Bewerbung
Freie Stellen werden über ein Ranglistenverfahren oder über schulbezogene Stellenausschreibungen besetzt. Die Bewerbung und die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgen gemäß den Richtlinien des Erlasses „Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst“ in der jeweils gültigen Fassung.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Der für die Teilnahme am Ranglistenverfahren erforderliche Erfassungsbeleg kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Die Bewerbung ist zu richten an:
Staatliches Schulamt Darmstadt
- ZPM –
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
Schulbezogene Ausschreibungen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher werden im Internet über die Stellendatenbank des Kultusressorts veröffentlicht. Die Aktualisierung der Datenbank erfolgt täglich.
Bewerbungen sind an das in der Ausschreibung genannte Staatliche Schulamt zu richten.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten
Für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher bestehen an Schulen auch Einsatzmöglichkeiten im außerunterrichtlichen oder im unterrichtsunterstützenden Bereich. Hierzu zählen unter anderem
- Beschäftigungen als sozialpädagogische Fachkraft im Rahmen der „unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)“,
- Beschäftigungen als pädagogisches Fachpersonal im Rahmen der „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“,
- Beschäftigungen im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote der Schulträger wie Betreuungsangebote, Bewerbungstraining und Schulsozialarbeit (Zuständigkeit der Schulträger (Städte, Landkreise, private Träger)),
Zu beachten ist, dass die Zuständigkeit für die Vergabe entsprechender Stellen nur teilweise bei der hessischen Kultusverwaltung liegt und es sich auch um befristete Beschäftigungen handeln kann.
Sofern seitens der hessischen Kultusverwaltung solche Stellen aktuell zu besetzen sind, werden diese über die Stellendatenbank des Kultusressorts in der Rubrik „schulbezogene Stellenausschreibungen“ ausgeschrieben.