Vertretungsverträge auf Zeit
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Befristete Vertretungsverträge
Fällt an einer Schule eine Lehrkraft vorübergehend aus, etwa durch Krankheit oder durch Elternzeit, bestehen mehrere Möglichkeiten, den Ausfall zu kompensieren.
Bei einem Vertretungsbedarf ab sechs Wochen Dauer können befristete Vertretungsverträge vergeben werden. Für solche Einsätze werden bevorzugt ausgebildete Lehrkräfte mit Lehramt gesucht. Nachrangig können auch Lehrkräfte in Ausbildung oder andere fachlich und pädagogisch geeignete Personen eingesetzt werden.
Mit nachgewiesenen Vertretungstätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen Bonuspunkte erworben werden, die in den Einstellungsverfahren auf den Notengesamtwert angerechnet werden und damit die Einstellungschancen verbessern. Aus Vertretungstätigkeiten ergeben sich jedoch keine Ansprüche auf Übernahme in den hessischen Schuldienst.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass befristete Verträge aus rechtlichen Gründen nur bis zu einer maximalen Dauer von sieben Jahren aneinandergereiht werden können.
Für die Vergabe von Vertretungsverträgen gibt es kein Bewerbungsverfahren im engeren Sinn. Personen, die befristete Verträge übernehmen möchten, wenden sich bitte direkt an Schulen oder die Staatlichen Schulämter und bekunden dort ihr Interesse an einer solchen Tätigkeit.
Kurzfristiger Unterrichtsausfall
Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen können Schulen auf das Instrument der „Verlässlichen Schule“ zurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es hiermit ermöglicht, ausgefallene Unterrichtsstunden sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht.
In diesem Rahmen bestehen ebenfalls für externe Kräfte Beschäftigungsmöglichkeiten an Schulen. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um Vertretungsunterricht, so dass für diese Tätigkeiten keine Bonuspunkte angerechnet werden können.
Weitere Informationen zur „Verlässlichen Schule“ sind über den nachfolgenden Link abrufbar.