Interessenvertretungen der Lehrkräfte
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Beteiligung und Aufgaben
Auf der Grundlage von Artikel 37 der Verfassung des Landes Hessen und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) gibt es in jedem Staatlichen Schulamt einen Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL). Dieser wird - vereinfacht ausgedrückt - bei allen Angelegenheiten beteiligt, die mehrere Schulen gleichzeitig betreffen.
Insbesondere gilt dies für Versetzungen, Abordnungen sowie für die Auswahl von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern.
Zu den Aufgaben der Gesamtpersonalräte gehört außerdem, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.
Alle Lehrkräfte (auch Schulleiterinnen und Schulleiter) können sich direkt an den für sie zuständigen Gesamtpersonalrat wenden und Anregungen oder Beschwerden vortragen. Sie werden auf Wunsch individuell beraten.
Zudem finden regelmäßig gemeinsame Besprechungen mit der Amtsleitung des Staatlichen Schulamts statt.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer finden Sie auf den Internetseiten Ihres
Staatlichen Schulamts unter „Zuständigkeiten“.