Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche im Schulbereich
Nachteilsausgleiche sollen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen helfen, behinderungsbedingte Nachteile - soweit möglich - zu kompensieren.
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Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für Nachteilsausgleiche sind zu finden
- im „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“,
- in den Teilhaberichtlinien,
- in der Pflichtstundenverordnung und
- in der Integrationsvereinbarung.
Nachteilsausgleiche im schulischen Bereich
Nachteilsausgleiche im Schulbereich sind in nachfolgenden Bereichen möglich:
- Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes,
- Pflichtstundenermäßigung nach § 10 der Pflichtstundenverordnung,
- Stundenplangestaltung,
- Lage der Klassenräume,
- Klassenausflüge und Klassenfahrten,
- Aufsichtsführung,
- Parkplatz,
- Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen,
- Versetzung und Abordnung,
- Fortbildung,
- Prüfungen,
- Dienstliche Beurteilungen,
- Arbeitsassistenz,
- Mehrarbeit,
- Diensterleichterungen zur Wiederherstellung der Gesundheit.
Art und Umfang der Nachteilsausgleiche sind von der Art und Schwere der Behinderung abhängig.
Bei Fragen
Bei allen Fragen zur Umsetzung der Nachteilsausgleiche im Schulalltag wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Sie zuständige örtliche Schwerbehindertenvertretung.
Die Kontaktdaten finden Sie beim jeweiligen Staatlichen Schulamt unter „Zuständigkeiten“.