Versetzung als unbefristet beschäftigte Lehrkraft innerhalb Hessens
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Antrag auf Versetzung
Ein Antrag auf Versetzung kann innerhalb des bisherigen Schulamtsbezirks und/oder in einen oder mehrere andere Schulamtsbezirke gestellt werden. Für beide Fälle ist dasselbe Antragsformular zu verwenden. Eine parallele Antragstellung im Rahmen des bundesweiten Lehreraustauschverfahrens ist ebenfalls möglich.
Die Teilnahme am hesseninternen Verfahren erfolgt über das Formular „Antrag auf Versetzung“. Das Formular, das nachfolgend heruntergeladen werden kann, ist auch bei den Staatlichen Schulämtern erhältlich.
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung über den Dienstweg, also über die Schulleiterin oder den Schulleiter, einzureichen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Februar eines Jahres, genehmigte Versetzungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Jahres.
Eine beantragte Versetzung kann dann erfolgen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, die einem Weggang der Lehrkraft zum entsprechenden Zeitpunkt entgegenstehen, und wenn in der Zielregion der Fachbedarf und die Stellensituation eine Aufnahme zulassen.
Bei Rückfragen zum hesseninternen Versetzungsverfahren allgemein oder zu Ihrem Antrag können Sie sich an Ihre persönliche Personalsachbearbeitung im Staatlichen Schulamt wenden.
Wenn Sie bereits wissen, dass eine Versetzung in einen anderen Schulamtsbezirk erfolgen soll und Sie Fragen zu Ihrem zukünftigen Einsatz haben, besteht auch die Möglichkeit der direkten Nachfrage im aufnehmenden Staatlichen Schulamt.