Europass-Zeugniserläuterungen

Erläuterung erworbener Qualifikationen und Kompetenzen
Den Europass können Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis nutzen, um ihre erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in ganz Europa leichter nachweisen zu können. Zu den Europass-Dokumenten gehört unter anderem die Europass-Zeugniserläuterung, die Aufschluss gibt über
- die Dauer,
- die Art und das Niveau der Ausbildung sowie
- den Bildungsgang des Berufsabschlusses.
Die Europass-Zeugniserläuterung wird dem beruflichen Abschlusszeugnis beigefügt. Sie erleichtert es Personen aus einem anderen Land zu verstehen, was der im Zeugnis ausgewiesene Abschluss im Hinblick auf die vom Inhaber erworbenen beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen bedeutet.
Für die Ausstellung der Europass-Zeugniserläuterung ist die zeugnisausstellende Stelle (also die Schule) zuständig. Die Schulen sind gehalten, die Europass-Zeugniserläuterung an die Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen in Deutsch, Englisch und Französisch auszugeben.
Europass-Zeugniserläuterungen für die hessischen Fachschulen
Für die Fachschulen in Hessen liegen die nachfolgenden Europass-Zeugniserläuterungen vor.
Staatlich geprüfte Wirtschaftlerin / Staatlich geprüfter Wirtschaftler
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Staatlich geprüfte Gestalterin / Staatlich geprüfter Gestalter
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Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker
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Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt
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Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
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Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
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Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge
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Weitere Informationen zum europass und seinen Dokumenten finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK), beim Nationalen Europass Center (NEC) sowie die europass-Zeugniserläuterungen für duale Ausbildungsberufe beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
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