Antragsunterlagen zu zentralen Themen und erläuternde Hinweise
Weitere Anträge für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern sowie dienstliche Vordrucke für Lehrkräfte und Unterlagen für die Schulleitung finden Sie auf den Internetseiten Ihres Staatlichen Schulamts.

Für die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung bei Teilnahme an Berufsschulunterricht in Blockform ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf landesweit zuständig.
Die Anträge hierzu und die Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie auf der nachfolgenden Themenseite.
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Zur Genehmigung von Dienstreisen und Fortbildungsreisen von Lehrkräften ist der nachfolgende Antrag sowie die Anlage 1 vorzulegen.
Der Antrag ist nicht zu verwenden bei Schulwanderfahrten sowie internationalen Austausch- und Begegnungsfahrten.
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Beamtinnen und Beamte wenden sich bitte im Rahmen der Unfallfürsorge an das zuständige Regierungspräsidium, Tarifbeschäftigte im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung an die Unfallkasse Hessen.
Die Unfallfürsorge des Dienstherrn für die Beamtinnen und Beamten ist das Gegenstück zur gesetzlichen Unfallversicherung für Tarifbeschäftigte durch die Unfallkasse Hessen.
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Unterlagen für Schulen können von der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums heruntergeladen werden.
Dort finden Schulen auch weiterführende Informationen zum Ganztagsprogramm des Landes Hessen.
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Über die Gestattung des Besuchs einer Berufsschule außerhalb Hessens durch Auszubildende, die in Hessen berufsschulpflichtig sind, entscheidet das Hessische Kultusministerium im Benehmen mit der zuständigen Behörde des für die Berufsschule zuständigen Landes.
Hierzu ist von dem oder der Auszubildenden ein Gestattungsantrag beim Hessischen Kultusministerium zu stellen. Den Antrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
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Über das Antragsformular können Kinderbetreuungs- und Pflegekosten erstattet werden, die bei einer Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen angefallen sind.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller reichen ihre Anträge innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der Veranstaltung (Lehrkräfte auf dem Dienstweg über die Schulleiterin bzw. den Schulleiter) bei dem zuständingen Staatlichen Schulamt ein. Das Staatliche Schulamt reicht die Anträge dann zur weiteren Bearbeitung an das Hessische Kultusministerium weiter.
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Prüfungsvorsitzende sowie Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Fachkommissionen können für ihre im Nebenamt ausgeübte Prüfertätigkeit bei Nichtschülerprüfungen oder Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums/Graecums entschädigt werden.
Die Anträge können nachfolgend heruntergeladen und wie im Dokument erläutert eingereicht werden.
Antrag auf Abrechnung der Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) (XLSX / 20.27 KB)
Antrag auf Abrechnung der Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) (XLSX / 17.04 KB)
Antrag auf Abrechnung der Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums (XLSX / 16.87 KB)
Für die Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten ist landesweit die Hessische Bezügestelle (HBS) zuständig.
Die Antragsunterlagen sowie erläuternde Hinweise zu den einzelnen Abrechnungsverfahren können von der Webseite der Hessischen Bezügestelle heruntergeladen werden.
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Die Abwicklung von Sachschäden erfolgt hessenweit über das Staatliche Schulamt Bebra.
Antragsunterlagen können unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden. Dort finden sich auch Kontaktdaten für Rückfragen.
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Zur Sicherung der Betreuungszeiten können Schulen externe Kräfte einsetzen, über deren Eignung die Schulleitungen vor Ort entscheiden.
Von der verlinkten Seite können Sie die Unterlagen herunterladen, die Sie zur Beschäftigung externer Kräfte benötigen.
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