Schulbezirke
Die Schulbezirke der Landkreise Hochtaunuskreis und Wetteraukreis
Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und Berufsschulen müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.
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Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden. Schulträger im Hochtaunuskreis ist der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, für den Wetteraukreis ist der Kreisausschuss des Wetteraukreises der Schulträger.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.
Schulen und Schulbezirke
Die aktuell gültigen Schulbezirkssatzungen der Kreissausschüsse der Hochtaunuskreises und des Wetteraukreises finden Sie auf den Internetseiten der Kreise.
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