Die Schulbezirke des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt
Fotolia-pololia_171227283_S.jpg

Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden. Dementsprechend erfolgte die Bildung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Darmstadt durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt, für die Grundschulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg durch den Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.
Schulen und Schulbezirke
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Seiten des Schulamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Schulabteilung der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg.