Die Schulbezirke der Stadt Frankfurt am Main
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Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden. Dementsprechend erfolgte die Bildung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Frankfurt durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.
Schulen und Schulbezirke
Nachfolgend finden Sie eine nach Stadtbereichen geordnete Übersicht für die Grundschulen der Stadt Frankfurt. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an den Schulträger der Stadt Frankfurt.
Die entsprechenden Anträge auf Gestattung finden Sie hier: