Schulbezirke
Die Schulbezirke des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und Berufsschulen müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.
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Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.
Schulen und Schulbezirke
Nachfolgend finden Sie die Übersichten für die Schulbezirke des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Schulbezirke orientieren sich in der Regel an den jeweiligen Ortsgrenzen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Schulträger.