Die Schulbezirke der Stadt und des Landkreises
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Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.
Schulen und Schulbezirke
Nachfolgend finden Sie eine nach Straßen geordnete Übersicht für die Grundschulen der Stadt Fulda und des Landkreises.
Für den Bereich des Landkreises Fulda wird an dieser Stelle wegen der umfangreichen Größe auf eine Straßenübersicht verzichtet. Die Schulbezirke orientieren sich in der Regel aber an den jeweiligen Ortsgrenzen.
In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an den Schulträger des Landkreises Fulda.