Schulbezirke
Die Schulbezirke der Landkreise Gießen und Vogelsbergkreis
Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und Berufsschulen müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.
Fotolia-pololia_171227283_S.jpg

© pololia/Fotolia.com
Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden. Dementsprechend erfolgte die Bildung der Schulbezirke für die Grundschulen der StadtGießen durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gießen, für die Grundschulen des Landkreises Gießen und des Vogelsbergkreises durch den Kreistag des Landkreises Gießen bzw. des Vogelsbergkreises.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.