Die Schulbezirke des Landkreises Bergstraße und des Odenwaldkreises
Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und Berufsschulen müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.