Schulbezirke
Die Schulbezirke des Landkreises Bergstraße und des Odenwaldkreises
Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und Berufsschulen müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.
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Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden. Dementsprechend erfolgte die Bildung der Schulbezirke für die Grundschulen durch die Kreistage der Landkreise Bergstraße und Odenwaldkreis.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.
Schulen und Schulbezirke
Die Schulbezirke orientieren sich in der Regel an den jeweiligen Ortsgrenzen. In größeren Städten werden sie nach Straßen festgelegt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Schulträger Ihres Landkreises.