Schulbezirke
Die Schulbezirke des Landkreises Offenbach und der Stadt Offenbach am Main
Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und Berufsschulen müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.
Fotolia-pololia_171227283_S.jpg

© pololia/Fotolia.com
Festlegung der Schulbezirke durch die Schulträger
Nach § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung der Schulträger zu bilden. Dementsprechend erfolgte die Bildung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Offenbach durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach, für die Grundschulen des Landkreises Offenbach durch den Kreistag des Landkreises Offenbach.
Für die Zuweisung von Auszubildenden zu einer Berufsschule ist nach § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ebenfalls eine Satzung durch den Schulträger zu bilden, die nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen differenziert.
Schulen und Schulbezirke
Der Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main sind in neun Schulbezirke unterteilt:
- Region Offenbach, 2 Erziehungshilfe-Schulen,
- Region Langen, Egelsbach, Dreieich, Neu-Isenburg,
- Region Mühlheim,
- Region Mainhausen, Seligenstadt, Hainburg, Obertshausen,
- Region Rodgau, Heusenstamm,
- Region Dietzenbach, Rödermark,
- Beruflichen Schulen,
- Gymnasien, Oswald-von-Nell-Breuning-Schule (Rödermark), Ernst-Reuter-Schule (Dietzenbach), Heinrich-Mann-Schule (Dietzenbach),
- alle 16 Förderschulen in Stadt und Kreis.