Staatliches Schulamt am Sitz der zuständigen Stelle
Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung
Mitglieder in Prüfungs- sowie Aufgabenerstellungsausschüssen, Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse und Ausschüsse der betrieblichen Berufsbildungsstätten
Das Staatliche Schulamt am Sitz der jeweils zuständigen Stelle ist für folgende Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz und nach der Handwerksordnung zuständig:
- Herstellen des Einvernehmens über die Mitgliedschaft von Lehrkräften in den Prüfungsausschüssen und den Aufgabenerstellungsausschüssen der Kammern,
- Vorschlag der Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse und der Ausschüsse der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten an das Kultusministerium.