Staatliches Schulamt Darmstadt
Beschulungskosten nach § 164 des Hessischen Schulgesetzes
Erstattung von Beschulungskosten
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ist landesweit zuständig
- für die Erstattung von Beschulungskosten nach § 164 HSchG.