Eine Gruppe von Absolventen, die durch einen Park gehen und sich unterhalten

Inländische und ausländische Bildungsnachweise anerkennen lassen

Es gibt eine Vielzahl an Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren, je nachdem, welcher Schulabschluss, welche Studienleistung oder Berufsausbildung anerkannt werden soll. Nachfolgend sind die wichtigsten Verfahren und bearbeitenden Stellen in Hessen aufgeführt. 

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Anerkennungsstelle für inländische und ausländische Bildungsnachweise am Staatlichen Schulamt in Darmstadt

In den Verantwortungsbereich der Anerkennungsstelle für inländische und ausländische Bildungsnachweise am Staatlichen Schulamt Darmstadt fallen die nachfolgend aufgeführten Anerkennungsverfahren. 

Anträge zu den nachfolgend genannten Verfahren werden hessenweit von der Anerkennungsstelle in Darmstadt bearbeitet. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Verfahren, die nicht von der Anerkennungsstelle am Staatlichen Schulamt Darmstadt, sondern von anderen Dienststellen des Kultusressorts oder anderen Behörden bearbeitet werden.

Bei Fragen können Sie sich an die zuständige Stelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt wenden: 

Telefon: +49 6151 3682-487
E-Mail: bildungsnachweise.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de 

Bestehen Rückfragen zu bereits laufenden Antragsverfahren, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson, die in Ihrer Eingangsbestätigung genannt ist. 

Verfahren

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, können Sie eine Gleichstellung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Schulabschluss beantragen.

Davon ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer hessischen Hochschule aufnehmen wollen. Diese wenden sich bitte an das akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität oder an die jeweilige Fachhochschule.  

Wenn Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben und in Hessen studieren möchten, ist ein Antrag auf Gleichstellung erforderlich.

Dies schließt die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventen Deutscher Schulen im Ausland mit ein. 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, können Sie eine Gleichstellung Ihres in der ehemaligen DDR erworbenen Bildungsnachweises mit einem hiesigen Schulabschluss beantragen. Auch die Gleichstellung bestimmter Berufsfachschulabschlüsse kann unter dieser Voraussetzung geprüft werden.

Hessische Lehrkräfteakademie

Die Hessische Lehrkräfteakademie ist für die Ausbildung und Qualifizierung der Lehrkräfte zuständig. Dementsprechend liegen bei ihr die Verantwortung für Anerkennungsverfahren, welche die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer betreffen. 

Folgende Verfahren werden landesweit von der Hessischen Lehrkräfteakademie verantwortet. Sie finden auf den verlinkten Internetseiten die erforderlichen Unterlagen sowie weiterführende Informationen und Kontaktdaten für Rückfragen.

Verfahren

Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem bereits begonnenen oder vorhergehenden Studium oder bei einem Studienortwechsel für die Erste Staatsprüfung sind die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie an den Universitätsstandorten zuständig. 

Sofern Sie einen Lehramtsabschluss in einem anderen Bundesland erworben haben und nun den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen absolvieren möchten, wird im Rahmen Ihrer Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst geprüft, ob der von Ihnen abgelegte Lehramtsbeschluss in Hessen einer Ersten Staatsprüfung gleichgestellt werden kann.

Die sprachlichen Kompetenzen werden durch eine Sprachprüfung nachgewiesen, die von dem Sachgebiet „Internationale Lehramtsabschlüsse“ der Hessischen Lehrkräfteakademie abgenommen wird. 

In Hessen gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit für einen Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in so genannten Mangelfächern bzw. beruflichen Mangelfachrichtungen. 

Bei der Einzelfallprüfung kann ein vorliegender universitärer Studienabschluss einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden. In diesem Fall kann eine Bewerberin bzw. ein Bewerber direkt in das Referendariat eintreten.

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Für die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“ als Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen wenden.

Verfahren

Die Anerkennungsprüfung erfolgt dabei auf der Grundlage der„Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Vorgaben orientieren sich an den Oberstufenverordnungen der Länder und betreffen unter anderem die Fächerauswahl, die Niveaustufen einzelner Fächer sowie die zu erreichenden Noten.

WELCOMECENTER Hessen

Das WELCOMECENTER Hessen ist die zentrale Anlauf-, Service- und Beratungsstelle für internationale Arbeits-, Fach- und Führungskräfte sowie Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen in Hessen mit Interesse an der Anwerbung, Anstellung und betrieblichen Integration internationalen Personals.

Das WELCOMECENTER beantwortet Fragen zum Leben, Lernen und Arbeiten in Hessen - persönlich, per Video, Telefon und E-Mail kostenfrei auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Kiswahili.

WelcomeCenter Hessen

Wehende europäische Flagge

WELCOMECENTER Hessen

Beratungsstelle für internationale Arbeitskräfte

Das WELCOMECENTER Hessen ist die zentrale Anlauf-, Service- und Beratungsstelle für internationale Arbeits-, Fach- und Führungskräfte sowie Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen in Hessen.

Das WELCOMECENTER Hessen ist eine Gemeinschaftsinitiative des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main sowie der Regionaldirektion Hessen und der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main der Bundesagentur für Arbeit.