Schulbezirke regeln die Schulwahl
Jede Grundschule hat ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Schülerinnen und Schüler müssen die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.
Ähnliches gilt im Bereich der Berufsschulen: Die Berufsschulpflicht ist durch den Besuch der Berufsschule zu erfüllen, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort liegt.
Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.