- Individueller Austausch
- Dauer: 4–6 Wochen
- in Zusammenarbeit mit der Nouvelle-Aquitaine
- für die Klassen 8–10
- mindestens 2 Jahre Französischunterricht
Frankreich
Individueller Schüleraustausch zwischen Hessen und Nouvelle-Aquitaine
Auf einen Blick:
Individuelles Austauschprogramm
Ausgewählte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10 können im Rahmen des Programms zwischen 4 und 6 Wochen in der jeweiligen Gastregion verbringen. Der Austausch beruht dabei auf Gegenseitigkeit, weshalb die Familien der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler lediglich mit den Reisekosten und persönlichen Ausgaben rechnen müssen.
Das Austauschprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Sprachkenntnisse und Anpassungsfähigkeit ihnen die Teilnahme am Unterricht in der Partnerregion ermöglichen. Es können sich also Schülerinnen und Schüler bewerben,
- die ein A2-Zertifikat haben oder anstreben (diese Schülerinnen und Schüler werden prioritär vermittelt).
- deren französische Sprachkenntnisse so gut sind, dass von einem erfolgreichen Austausch ausgegangen werden kann.
Der Austausch findet in konsekutiver Form statt. Die Schülerinnen und Schüler halten sich jeweils 4 bis 6 Wochen in der Gastfamilie und in der Gastschule auf.
Warum mitmachen?
Ein individueller Schüleraustausch ist häufig der erste intensive Schritt bei der Entdeckung eines fremden Landes. So geben viele Schülerinnen und Schüler als Motivation für den Austausch an, dass sie gerne verreisen und Neues kennenlernen möchten.
Die gemachten Erfahrungen fördern Toleranz und Offenheit gegenüber anderen Kulturen. Die Schülerinnen und Schüler sind auf sich gestellt und müssen lernen, selbstständig Entscheidungen zu treffen und kreativ mit Problemen umzugehen. Durch das Erleben von Unterschieden und Gemeinsamkeiten verschiedener Lebenssituationen (im Schulsystem, in der Familie, im gesamtgesellschaftlichen Kontext) werden die Jugendlichen dazu angeregt, über sich selbst und ihr eigenes Leben nachzudenken.
Zeitlicher Ablauf
Es ist davon auszugehen, dass die französischen Schülerinnen und Schüler der Quatrième (8. Jahrgangsstufe) und der Seconde (10. Jahrgangsstufe) im Mai/Juni für 4 bis 6 Wochen nach Hessen kommen werden. Die deutschen Schülerinnen und Schüler gehen im September/Oktober für 4 bis 6 Wochen zu ihren französischen Partnern. Davon dürfen 2 Wochen in den hessischen Ferien liegen.
Für die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen in Frankreich (Troisième) ist der Programmablauf aufgrund des Wechsels vom Collège auf das Lycée ein anderer. Die französischen Schülerinnen und Schüler werden im September/Oktober nach Deutschland kommen, die deutschen Jugendlichen gehen im November/Dezember nach Frankreich.
Die Gasteltern verpflichten sich, den Gastschüler / die Gastschülerin in ihre Familie zu integrieren, den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu fördern und zur Verbesserung der Kenntnisse durch die Verwendung der jeweiligen Sprache in der täglichen Kommunikation beizutragen. Sie übernehmen während des Austausches die volle Verantwortung und die Aufsichtspflicht.
Im Falle eines Rücktritts vor oder während des Aufenthalts müssen die Familien zwingend die beiden Schulen und die beteiligten Schulbehörden in Kenntnis setzen, indem sie die Gründe des Rücktritts darlegen.
Der Austausch wird von den Schulen der Austauschschüler vorbereitet und betreut. Zum guten Gelingen des Austausches bedarf es unbedingt einer Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verantwortlichen Lehrkräften (in der Regel die Französischlehrkräfte in Deutschland und die Deutschlehrkräfte in Frankreich), den Familien und den Schülern selbst.
Schule und betreuende Lehrkraft sollten einerseits ihre Teilnehmer auf den Austausch vorbereiten und andererseits den französischen Gastschülern bei der Integration in die deutsche Schule behilflich sein. Wenn ein Schüler Interesse am individuellen Schüleraustausch bekundet, sollten Schule und Lehrkraft prüfen, ob die Französischkenntnisse des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine Anpassungsfähigkeit den Austausch erlauben und eine problemlose Wiedereingliederung nach dem Aufenthalt in Frankreich möglich ist. Eine Information der Eltern und der Schüler über die Unterschiede des deutschen und französischen Schulsystems sowie auch über kulturelle Unterschiede ist unbedingt ratsam.
Was die Betreuung der französischen Gastschüler betrifft, so wird von den Schulen erwartet, eine Betreuungslehrkraft zu bestimmen, an die sich der französische Schüler während seines Aufenthalts wenden kann. Außerdem sollten auch alle Fachlehrer von dem Austausch in Kenntnis gesetzt werden, damit sie auf die besondere Situation reagieren können.
Wir weisen darauf hin, dass es auch möglich ist, den Stundenplan an die Bedürfnisse des französischen Schülers anzupassen. So sollte zum Beispiel darauf Rücksicht genommen werden, welche Fremdsprachen der Schüler neben dem Deutschen erlernt. Auch die stärkere Einbeziehung des Austauschschülers in den Französischunterricht ist eine gute Möglichkeit, die Integration in das Schulleben zu erleichtern.
Besonders wichtig ist der Empfang des Schülers / der Schülerin am ersten Schultag. Eine offizielle Begrüßung durch die Schulleitung wird gewünscht. Der französische Schüler sollte auch bereits am ersten Schultag die Bekanntschaft seines Betreuungslehrers machen. Darüber hinaus ist natürlich der deutsche Gastgeber-Schüler angehalten, seinen Austauschpartner den anderen Mitschülern vorzustellen. Am Ende des Aufenthalts erhält der Schüler eine Schulbescheinigung.
Die Institution, die dieses Austauschprogramm durchführt, ist das Rectorat der Académie Bordeaux und die Servicestelle Internationale Begegnungen am Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim am Main. Sie haben es sich zum Ziel gesetzt, für die in das Programm aufgenommenen Schülerinnen und Schüler Partner zu finden und den Schulbesuch in einer der Partnerregionen zu ermöglichen.
Diese Institutionen sind keine Vertragspartner der beteiligten Schulen oder der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern. Sie beraten lediglich bei Fragen und Problemen, die den Programmablauf betreffen. Die Leistungsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen den beiden beteiligten Familien.
Die Kosten für diesen Austausch sind vergleichsweise niedrig, da durch das Austauschprinzip außer den Reisekosten keine Kosten für die Unterbringung und Verpflegung entstehen. Dennoch sollte zwischen den Familien vorher geklärt werden, wie etwaige zusätzliche Kosten (z. B. für Schulbus, Monatsfahrkarten, Ausflüge) aufgeteilt werden sollen. Die Eltern sind darüber hinaus gebeten, ihrem Kind ausreichend Taschengeld für die gesamte Zeit des Aufenthalts zu geben. Eine Bezuschussung aus hessischen Landesmitteln ist nicht möglich!
Für die Klärung aller versicherungstechnischen Fragen sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Genaue Auskünfte erteilen die jeweiligen Versicherungen.
Es ist bekannt, dass die neuen Medien eine außerordentliche Bedeutung in unserem Leben und im Leben von Jugendlichen erlangt haben. Das Surfen im Internet ist zu einer alltäglichen und fast unverzichtbaren Handlung geworden.
Für einen gelingenden Austausch ist es jedoch wichtig, dass die Nutzung digitaler und sozialer Medien maßvoll bleibt! Im Rahmen eines Austauschs ist es von entscheidender Bedeutung, dass Partnerinnen und Partner den direkten Kontakt zueinander bevorzugen. Die übermäßige Handynutzung könnte als mangelndes Interesse an der Gastfamilie und als mangelnde Motivation für den Austausch aufgefasst werden.
Schüler, die sich für dieses Programm anmelden, verpflichten sich daher zu einem vernünftigen und maßvollen Umgang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken.
Der Austausch ist auf einen Zeitraum zwischen 4 und 6 Wochen ausgelegt. Eine vorzeitige Abreise erfolgt im Einvernehmen mit allen Beteiligten im Austausch. Dazu gehören beide Partnerfamilien, die Schulen beider Schülerinnen und Schüler. Eine Information erfolgt auch an die Austauschorganisationen.
Für beide Seiten gilt der Schulbesuch als verpflichtend. Von 4 Wochen Aufenthalt sind mindestens 3 Wochen, bei 5 bis 6 Wochen Aufenthalt mindestens 4 Wochen in der Schule zu absolvieren. Die Zeiträume sind ein Vorschlag und können in Abstimmung der beteiligten Schulen und Familien verändert werden.
Eine organisierte An- und Abreise erfolgt nicht. Die Familien organisieren den Transport der Schülerinnen und Schüler selbst.
Bewerbung
Die Programmausschreibung für das kommende Jahr erfolgt üblicherweise im Herbst dieses Jahres. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember. Die Bewerbung erfolgt online.
So bewerbt ihr euch
Die Zuordnung der Partner erfolgt im Februar. Die Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend über ihre Aufnahme in das Programm informiert.
Bei der Partnerzuordnung wird versucht, die im Antrag enthaltenen Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Dennoch ist zu erwarten, dass die Partnerschülerinnen und -schüler nicht in allen Punkten den gegenseitigen Wunschvorstellungen entsprechen.
Mit dem Austausch wird deshalb auch die Fähigkeit trainiert werden, nicht nur mit kulturellen Unterschieden tolerant umzugehen, sondern auch für mehrere Wochen mit einer bisher fremden Persönlichkeit eng zusammen zu leben und dabei gemeinsame Ziele zu verwirklichen. Aus einem solchen Austausch kann eine langjährige Freundschaft hervorgehen, muss es aber nicht. Hier sollten die Erwartungen aller Beteiligten realistisch sein und nicht zu hoch.
Durchführende Institutionen
Die Académie de Bordeaux und die Servicestelle Internationale Begegnungen Hessen arbeiten im internationalen Austausch seit Jahren eng zusammen.
Im Hinblick auf die in Hessen stetig zurückgehende Anzahl von Bewerbungen nach Frankreich haben sich die beiden Organisationen dazu entschieden, ein neues individuelles Austauschprogramm zu gestalten, welches etwas kürzer angelegt ist als die bisher bekannten Programme mit Frankreich. Die Vermittlungschancen richten sich daher nach dem jeweiligen Bewerberfeld auf beiden Seiten.
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Servicestelle
Die Servicestelle „Internationale Begegnungen“ koordiniert die internationalen Kontakte der hessischen Schulen. Sie ist am Staatlichen Schulamt Rüsselsheim am Main angesiedelt.
SERVICESTELLE
„Internationale Begegnungen“
Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Servicestelle „Internationale Begegnungen“
Walter-Flex-Straße 60
65428 Rüsselsheim am Main