Eine Gruppe von Jugendlichen, die aus den Fenstern eines gelben Busses schauen

Bezuschussung von Austauschfahrten

In Hessen werden Schüleraustauschfahrten aus Landesmitteln bezuschusst. Die Mittel können über das zuständige Staatliche Schulamt beantragt werden.

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Bezuschussung in Hessen

Hessen ist eines der Bundesländer, das Landesmittel zur Bezuschussung von Schüleraustauschfahrten zur Verfügung stellt. Diese Mittel bewegen sich in der Größenordnung von rund 15 Euro (Austausch mit Großbritannien) bis rund 35 Euro (Austausch mit Wisconsin) pro teilnehmender Schülerin bzw. pro teilnehmendem Schüler. 

Lehrkräfte können die Mittel für Austauschfahrten beim zuständigen Staatlichen Schulamt beantragen. Dort erhalten sie auch Informationen über die Höhe der Zuschüsse pro Land sowie über vorgegebene Fristen für die Beantragung, die zu beachten sind.

Austauschfahrten mit Frankreich

Darüber hinaus können Zuschüsse für Austauschfahrten mit Frankreich über das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) beantragt werden. Zuständig ist die

Zentralstelle des
Deutsch-Französischen Jugendwerks für das Land Hessen

Staatliches Schulamt für den
Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Birgit Thalheimer
Walter-Flex-Straße 60
65428 Rüsselsheim am Main

Anträge auf Bezuschussung und Abrechnung der Fahrten werden nur von der Zentralstelle vorgenommen.

Das DFJW bearbeitet keine direkt eingesandten Anträge. Schulen schicken ihre Anträge bitte direkt an die angegebene Zentralstelle in Rüsselsheim am Main.

Bitte beachten Sie, dass sich die Modalitäten für allgemeinbildende Schulen geändert haben.

Allgemeinbildende Schulen

Anträge von allgemeinbildenden Schulen müssen bis spätestens 31. Dezember eines Jahres gestellt sein.

Berufliche Schulen

Die Anmeldefrist für berufliche Schulen läuft immer spätestens am 1. November eines Jahres für das darauffolgende Haushaltsjahr ab.

  • Gruppenbegegnung am Ort des Partners in Frankreich für berufliche Schulen; eine Antragsstellung ist jedes Jahr möglich und erfolgt in Papierform.
     
  • Gruppenbegegnung an einem dritten Ort für berufliche Schulen; eine Antragsstellung ist jedes Jahr möglich und erfolgt in Papierform.
     
  • Vorbereitungstreffen für Lehrkräfte an berufliche Schulen; eine Antragsstellung ist jedes Jahr möglich und erfolgt in Papierform.
     
  • Berufsorientierte Praktika für berufliche Schulen; eine Antragsstellung ist jedes Jahr möglich und erfolgt in Papierform.

Alle Anträge erfolgen über das Antragsformular des DFJWÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Anträge, die nach dem 1. November eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Anträge schriftlich oder per Fax bis spätestens zum 1. November der Zentralstelle vorliegen müssen.

Servicestelle

Die Servicestelle „Internationale Begegnungen“ koordiniert die internationalen Kontakte der hessischen Schulen. Sie ist am Staatlichen Schulamt Rüsselsheim am Main angesiedelt.

Servicestelle

„Internationale Begegnungen“

Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 
Servicestelle „Internationale Begegnungen“
Walter-Flex-Straße 60

65428 Rüsselsheim am Main

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