Eine junge Auszubildende mit Unterlagen unterm Arm

Schüleraustausch in der beruflichen Erstausbildung

Mit dem „Programm zur Förderung des Austauschs von Jugendlichen und Erwachsenen in beruflicher Erstausbildung oder Fortbildung“ fördert das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen die Durchführung von Austauschprogrammen für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen.

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Internationale Kooperation beruflicher Schulen

Ziel ist es, den Austausch von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Erstausbildung zu stärken. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung langfristiger Austauschkonzepte im beruflichen Bereich.

Die Austauschbeziehungen der Schulen sollten nach Möglichkeit auf mehrere Jahre angelegt sein und neben dem gegenseitigen Besuch von Schülergruppen auch andere Kooperationsformen beinhalten (zum Beispiel Briefkontakte, gemeinsame Schülerzeitung, Chat-Räume, Internetseiten, gemeinsame Themen für Projektwochen und Ähnliches). Neben dem kulturellen Bereich soll insbesondere auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse gefördert werden.

Schüleraustausche beruflicher Schulen sollten daher immer einen Schwerpunkt auf die berufliche Bildung der Schülerinnen und Schüler legen. Geeignet erscheinen zum Beispiel gemeinsame schulische Projekte, Kurz- bzw. Schnupperpraktika in Betrieben, Betriebsbesichtigungen, Informationsbesuche bei Kammern, Institutionen und Behörden.

Schwerpunktland Frankreich

Schwerpunktland der Förderung ist Frankreich. Es können aber, soweit Mittel vorhanden sind, auch Anträge für andere europäische und außereuropäische Länder bewilligt werden.

Zuschüsse können für die Entwicklung von Konzepten, die Vorbereitung und Durchführung von Austauschen, für die Durchführung spezieller beruflicher Projekte, für begleitende Maßnahmen sowie Maßnahmen der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden.

Die Servicestelle Internationale Begegnungen beim Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim entscheidet über die Bewilligung eines Zuschusses. Eine gleichzeitige Antragstellung aus den Ihnen jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln für Austausch- und Begegnungsfahrten ist nicht möglich.

Antragstellung und Fristen

Für das jeweilige Haushaltsjahr erfolgt die Antragstellung bis spätestens Juni desselben Jahres beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis, Servicestelle Internationale Begegnungen.

Das Antragsformular und den Verwendungsnachweis sowie die Programmausschreibung können Sie nachfolgend herunterladen.

Servicestelle

Die Servicestelle „Internationale Begegnungen“ koordiniert die internationalen Kontakte der hessischen Schulen. Sie ist am Staatlichen Schulamt Rüsselsheim am Main angesiedelt.

Servicestelle

„Internationale Begegnungen“

Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 
Servicestelle „Internationale Begegnungen“
Walter-Flex-Straße 60

65428 Rüsselsheim am Main

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