Eine Gruppe von Jugendlichen aus verschiedenen Ländern

Unterricht in der Herkunftssprache

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, mit entsprechender Staatsbürgerschaft oder mit mindestens einem Elternteil mit entsprechender Staatsbürgerschaft, haben die Möglichkeit, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Dieser wird schulstufen- bzw. schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht erteilt.

Lesen, Reden und Schreiben in der Herkunftssprache

Heute wachsen viele Kinder mit zwei oder mehreren Sprachen auf. Auch wenn sie die Sprache des Herkunftslandes ihrer Familie in unterschiedlichem Grade beherrschen, ist Mehrsprachigkeit für sie Alltagserfahrung.

Die vorrangigen Aufgaben des herkunftssprachlichen Unterrichts sind es,

  • die Zwei- oder Mehrsprachigkeit als besondere Qualifikation zu erhalten und zu fördern,
  • den Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Integration in die hiesige Gesellschaft zu geben und
  • ihre interkulturelle Kommunikations- und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Der herkunftssprachliche Unterricht soll systematisch die mündliche und schriftliche Handlungsfähigkeit in einer Sprache entwickeln. Er soll zu einer situationsgerechten und weitgehend korrekten Verwendung der Herkunftssprache führen. Darüber hinaus trägt er dazu bei, die allgemeine Sensibilität und Bewusstheit für Sprachen weiter auszubauen und Kompetenzen sowie Methoden zu vermitteln, die beim Erlernen von Sprachen generell und bei der Weiterentwicklung der Deutschkenntnisse im Besonderen von Nutzen sind.

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum herkunftssprachlichen Unterricht

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die aufgrund ihrer Herkunft Vorkenntnisse in einer der untenstehend genannten Sprachen mitbringen, haben die Möglichkeit, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Dieser wird schulstufen- bzw. schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht erteilt.

Die Beherrschung der deutschen Sprache steht im deutschen Schulsystem an erster Stelle, da dies ausschlaggebend für den schulischen Erfolg ist. Jedoch stellen der Erwerb der deutschen Sprache und die Stärkung der Familien- und Herkunftssprache keinen Gegensatz dar, vielmehr handelt es sich um einander stützende Lernprozesse.

Herkunftssprachlicher Unterricht wird in Hessen teilweise in der Verantwortung des Landes Hessen und teilweise in der Verantwortung der Herkunftsländer jahrgangs- und schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht in ausgewählten Sprachen angeboten. Das Angebot ist je nach Sprache und Region sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Gemäß der derzeit geltenden Übergangsregelung liegt die Verantwortung für das Unterrichtsangebot teilweise beim Land Hessen, teilweise bereits bei den Herkunftsländern.

Als Wahlunterricht wird der herkunftssprachliche Unterricht mit folgenden Teilnahmevermerken in das Zeugnis aufgenommen: „teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“ oder „mit gutem Erfolg teilgenommen“. Da der herkunftssprachliche Unterricht nicht benotet wird, ist er auch nicht versetzungsrelevant.

Der Unterricht in der Herkunftssprache in Verantwortung des Landes Hessen wird von Lehrkräften erteilt, die in der Regel ein Lehramtsstudium nach dem Schulrecht ihres Herkunftslands absolviert haben und Angestellte des Landes sind.

Findet der Unterricht in Verantwortung von Herkunftsländern statt, beauftragen diese entsprechendes Lehrpersonal mit der Durchführung. Dieser Unterricht ist zum Teil kostenpflichtig.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschulen und der Grundstufe der Schule mit Förderschwerpunkt Lernen umfasst der Unterricht in der Herkunftssprache eine bis zwei Wochenstunden, in den Jahrgangsstufen 3 und 4 zwei bis drei Wochenstunden.

In allen weiterführenden Schulen sind in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zwei bis vier Wochenstunden vorgesehen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Haupt- und Realschulen und in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen kann der Unterricht in der Herkunftssprache als Wahlunterricht angeboten werden. 

Ergänzend zum qualifizierten Teilnahmevermerk im Zeugnis können Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Sprachen ihre Sprachkompetenz auch in Form eines Sprachenzertifikats nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausweisen. Die entsprechenden Informationen erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Lehrkräften, Koordinationsstellen und am Fachberaterzentrum.

Ein Sprachenzertifikat ist ein großer Pluspunkt für Ausbildung und Beruf. Wer mit diesem zusätzlichen Nachweis seine Mehrsprachigkeit belegen kann, verbessert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern in der Regel zu Schuljahresbeginn über die örtlichen bzw. regionalen Angebote im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts.

Das Anmeldeformular erhalten Sie auch das auch bei den Schulen. Füllen Sie es aus und geben es unterschrieben an der Schule ab. 

Der herkunftssprachliche Unterricht findet an ausgewählten hessischen Schulen statt. Eine Übersicht finden Sie unter nachfolgendem Link.

Vermittlung von Orientierungswissen

Der herkunftssprachliche Unterricht stellt die spezifischen Erfahrungen und Lebensumstände der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt und berücksichtigt ihr individuelles Vorwissen. Der Unterricht thematisiert ihre Lebenswirklichkeit und stellt dadurch eine Verbindung zwischen unterschiedlichen Erfahrungsbereichen dar. 

Indem die Traditionen, Normen und Werte unterschiedlicher Kulturkreise Themen des Unterrichts sind, vermittelt der herkunftssprachliche Unterricht Orientierungswissen in einer kulturell vielfältigen Lebenswirklichkeit. Gleichzeitig wird den Schülerinnen und Schülern die Erfahrung vermittelt, dass ihre besonderen Sprachkompetenzen vor dem Hintergrund der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Verflechtung Europas und der Welt Potentiale sind, die ihnen in individueller wie beruflicher Perspektive Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Der herkunftssprachliche Unterricht leistet damit einen Beitrag zur Erziehung von interkulturell kompetenten, mündigen Bürgerinnen und Bürgern.

Angebot in Hessen

Herkunftssprachlicher Unterricht wird in Hessen teilweise in der Verantwortung des Landes Hessen teilweise in der Verantwortung der Herkunftsländer jahrgangs- und schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht in ausgewählten Sprachen angeboten.

Das Angebot ist je nach Sprache und Region sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Sprachen und Standorte

Eine Gruppe von Schülern mit internationalem Background

Was wird wo angeboten?

Unterricht in der Herkunftssprache

Herkunftssprachlicher Unterricht wird in vielen Sprachen an zentralen Standorten in Hessen als Wahlunterricht angeboten.

Bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ), das am Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main angesiedelt ist.

Zuständigkeit

Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ) am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

FBZ

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Leitung: Anita Akmadza

Fax

+49 69 38989-188

Anschrift: 

Breitlacherstraße 92
60489 Frankfurt am Main

Kontaktdaten der Fachberatung

Sprechzeiten: 

montags bis freitags von 9:00 – 15:00 Uhr