Befristete Vertretungsverträge
Fällt an einer Schule eine Lehrkraft vorübergehend aus, etwa durch Krankheit oder durch Elternzeit, bestehen mehrere Möglichkeiten, den Ausfall zu kompensieren.
Bei einem Vertretungsbedarf ab sechs Wochen Dauer können befristete Vertretungsverträge vergeben werden. Für solche Einsätze werden bevorzugt ausgebildete Lehrkräfte mit Lehramt gesucht. Nachrangig können auch Lehrkräfte in Ausbildung oder andere fachlich und pädagogisch geeignete Personen eingesetzt werden.