Eine Gruppe von Schülern, die ihre Köpfe zusammenstecken und sich umarmen

Die beweglichen Ferientage nach Schulamtsbezirken

Die Staatlichen Schulämter in Hessen legen für jedes Schuljahr bewegliche Ferientage fest. Die Termine der beweglichen Ferientage können sich von Schulamtsbezirk zu Schulamtsbezirk unterscheiden.

Zur individuellen Gestaltung der Schulferien in Hessen stehen im Schuljahr bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Festlegung der Termine für die beweglichen Ferientage erfolgt jeweils durch die zuständigen Staatlichen Schulämter in Zusammenarbeit mit den Personalräten der Lehrkräfte sowie mit den Elternbeiräten.

Die Ferientermine werden so geplant, dass sie sinnvoll über das Schuljahr verteilt sind, sich Schülerinnen und Schüler angemessen lange erholen können und die Kontinuität des Unterrichts gewahrt bleibt. Sofern die Berücksichtigung lokaler Besonderheiten dies erfordert, können unterschiedliche Regelungen für einzelne Gebietsteile im Bereich der Schulaufsichtsbehörde getroffen werden.

Übersicht 

Bad Vilbel

Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Montag 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam )

Bebra

Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Montag, 03.02.2025 (erster Unterrichtstag nach den Halbjahreszeugnissen)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Darmstadt

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Dienstag, 04.03.2025 (Fastnachtsdienstag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Frankfurt am Main

Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der deutschen Einheit)
  • Montag 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Fritzlar

Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der deutschen Einheit)
  • Montag, 03.02.2025 (erster Montag im 2. Schulhalbjahr)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Fulda

Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda

  • Freitag, 4.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Gießen

Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Teilweise bestehen regionale Regelungen. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Hinweise auf den Internetseiten der Schulen.

Hanau

Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Montag, 03.03.2025 (Faschingsmontag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

  • Montag, 16.02.2026 (Faschingsmontag)
  • Dienstag, 17.02.2026 (Faschingsdienstag)
  • Freitag, 15.05.2026 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 05.06.2026 (Tag nach Fronleichnam)

Heppenheim

Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis

  • Montag, den 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Dienstag, den 04.03.2025 (Faschingsdienstag)
  • Freitag, den 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, den 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Kassel

Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Freitag, 02.05.2025 (Tag nach dem Tag der Arbeit)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Marburg

Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Freitag, 02.05.2025 (Tag nach dem Tag der Arbeit)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Offenbach am Main

Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main

  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Dienstag, 04.03.2025 (Faschingsdienstag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Rüsselsheim am Main

Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis

  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Dienstag, 04.03.2025 (Faschingsdienstag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Abweichend hiervon sind folgende Termine für die Riedschule, Paul-Maar-Schule, Sophie-Scholl-Schule und das Graf-Stauffenberg-Gymnasium in Flörsheim beschlossen worden: 

  • Montag, 26.08.2024 (Verlobter Tag)
  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Weilburg

Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Freitag, 30.5.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Wiesbaden

Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden

  • Montag, der 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Dienstag, der 04.03.2025 (Faschingsdienstag)
  • Freitag, der 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, der 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Beurlaubung in Verbindung mit Ferien 

Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiter.

Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen. Die rechtliche Grundlage bildet § 3 Abs. 2 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOSGV). 

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