Zur individuellen Gestaltung der Schulferien in Hessen stehen im Schuljahr bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Festlegung der Termine für die beweglichen Ferientage erfolgt jeweils durch die zuständigen Staatlichen Schulämter in Zusammenarbeit mit den Personalräten der Lehrkräfte sowie mit den Elternbeiräten.
Die Ferientermine werden so geplant, dass sie sinnvoll über das Schuljahr verteilt sind, sich Schülerinnen und Schüler angemessen lange erholen können und die Kontinuität des Unterrichts gewahrt bleibt. Sofern die Berücksichtigung lokaler Besonderheiten dies erfordert, können unterschiedliche Regelungen für einzelne Gebietsteile im Bereich der Schulaufsichtsbehörde getroffen werden.