Erstattung von Fahrtkosten für den Schulweg
Die Fahrkosten für den Schulweg können ab einer bestimmten Entfernung zurückerstattet werden. Ausnahmen gelten für kürzere Strecken, die besonders gefährlich oder wegen einer Behinderung besonders beschwerlich sind. Die Art der Schülerbeförderung sowie die Erstattung der Kosten sind Aufgaben der kommunalen öffentlichen Schulträger.