Ein Mann in kariertem Hemd, der vor seinem Notebook sitzt

Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern

Wenn Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben und in Hessen studieren möchten, ist gegebenenfalls ein Antrag auf Zuerkennung erforderlich.

Lesedauer:3 Minuten

Antrag auf Zuerkennung der Fachhochschulreife für das Land Hessen

Der Antrag kann formlos unter Angabe Ihrer Anschrift, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse auf dem Postweg gestellt werden. Die Anerkennungsstelle klärt, ob eine Zuerkennung der Fachhochschulreife auch für Hessen erfolgen kann.

Für die Prüfung Ihres Antrags werden keine Gebühren erhoben. 

Einzureichende Unterlagen 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • ein tabellarischer Lebenslauf mit zeitlichen Angaben über den schulischen und berufliche Werdegang,
     
  • Zeugnisse und Bescheinigungen in öffentlich oder amtlich beglaubigter Fotokopie. Öffentliche Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgericht der Wohnsitzgemeinde oder bei Notarinnen und Notaren, amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung.

Als Nachweis über den Erwerb der außerhessischen Fachhochschulreife sind sämtliche Zeugnisse und Bescheinigungen vorzulegen, die sich auf die Zuerkennung der Fachhochschulreife in dem betreffenden Bundesland beziehen. Im Einzelfall ist es möglich, dass weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden müssen.

Anerkennungsstelle  

Ihren Antrag sowie die vollständigen Unterlagen richten Sie bitte an:

Staatliches Schulamt Darmstadt
Anerkennungsstelle
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt 

Bewerberinnen und Bewerber mit hessischen Zeugnissen wenden sich bitte direkt an die jeweilige Fachhochschule. 

Beratungsgespräch

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anerkennungsstelle in Darmstadt stehen Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.  

► Servicenummer

Telefon: +49 6151 3682-487

Bestehen Rückfragen zu bereits laufenden Antragsverfahren, wenden Sie sich bitte an die im Briefkopf unserer Schreiben angegebene Kontaktperson.