Gleichstellung ausländischer schulischer Abschlüsse mit einem deutschen Schulabschluss
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Hessen nachweisen bzw. anstreben, können Sie eine Gleichstellung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Schulabschluss beantragen.
Die Gleichstellung mit einer (fachgebundenen) Hochschulreife erfolgt ausschließlich für berufliche Zwecke (nicht zur Aufnahme eines Studiums).
Sollten Sie in Deutschland ein Studium aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte für ein Studium an Universitäten an das akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität, für ein Studium an Fachhochschulen an die jeweilige Fachhochschule.