Zwei Hände werden schützend über bunte Spielfiguren gehalten

Schwerbehindertenvertretungen

Die Schwerbehindertenvertretungen stehen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten oder langzeiterkrankten Lehrkräften sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst beratend und helfend zur Seite.

Die Schwerbehindertenvertretungen unterliegen keinerlei Weisungen der Dienststelle. Die Beschäftigten können sich ohne Einhaltung des Dienstwegs direkt an sie wenden.

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen

Die Schwerbehindertenvertretungen beraten schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte oder langzeiterkrankte Lehrkräfte sowie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und unterstützen bei Anträgen an die Versorgungsämter zur Feststellung oder Neufestsetzung des Grades der Behinderung.

Das sind unsere Aufgaben

  • fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben,
     
  • überwachen die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Erlasse für schwerbehinderte Menschen.
    beraten Personalräte, Schulleitungen und Personalverantwortliche in Fragen des Schwerbehindertenrechts,
     
  • informieren über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte (Aufsicht, Stundenplan, der Behinderung angemessener Unterrichtsraum, technische Arbeitshilfen, Stundenreduzierungen usw.),
     
  • informieren über Pflichtstundenermäßigung nach schwerer und/oder längerer Erkrankung,
     
  • beraten bei Pensionierungen, Altersteilzeit, Kuren, vor Amtsarztbesuchen oder vor ärztlichen Untersuchungen beim Versorgungsamt auf Dienstfähigkeit bzw. auf Teildienstfähigkeit sowie bei geplanten Reaktivierungen,
     
  • beraten bei Versetzungen, Abordnungen und Neueinstellungen,
     
  • informieren über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Ausbildungsbedingungen, Prüfungsbedingungen, Aufsicht, Stundenplan, Begleitung bei Unterrichtsbesuchen oder Zweite Staatsprüfung).

Die Schwerbehindertenvertretungen für Lehrkräfte nehmen ihre Aufgabe auf der Grundlage des „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ wahr. 

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche sollen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen helfen, behinderungsbedingte Nachteile - soweit möglich - zu kompensieren.

Nachteilsausgleiche im Schulbereich sind in nachfolgenden Bereichen möglich:

  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes,
  • Pflichtstundenermäßigung nach § 10 der Pflichtstundenverordnung,
  • Stundenplangestaltung,
  • Lage der Klassenräume,
  • Klassenausflüge und Klassenfahrten,
  • Aufsichtsführung,
  • Parkplatz,
  • Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen,
  • Versetzung und Abordnung,
  • Fortbildung,
  • Prüfungen,
  • Dienstliche Beurteilungen,
  • Arbeitsassistenz,
  • Mehrarbeit,
  • Diensterleichterungen zur Wiederherstellung der Gesundheit.

Art und Umfang der Nachteilsausgleiche sind von der Art und Schwere der Behinderung abhängig.

Die rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleiche sind in folgenden Gesetzestexten zu finden: 

  • im „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“,
  • in den Teilhaberichtlinien,
  • in der Pflichtstundenverordnung und
  • in der Integrationsvereinbarung.

Die rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleiche sind zu finden: 

  • im „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“,
  • in den Teilhaberichtlinien,
  • in der Pflichtstundenverordnung und
  • in der Integrationsvereinbarung.

Rechtstexte

Rechtliches

Bürgerservice Hessenrecht

Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Alle hessischen Gesetze und Rechtsverordnungen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in der jeweils geltenden Fassung auf dem Hessenrecht-Portal

So unterstützen wir Sie! 

Örtliche Schwerbehindertenvertretungen an den Staatlichen Schulämtern 

Die örtliche Schwerbehindertenvertretungen an den Staatlichen Schulämtern unterstützen Sie unter anderem bei folgenden Angelegenheiten:

  • Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften mit und ohne Behinderung bei Langzeiterkrankung und schwerer Krankheit,
  • Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zum Grad der Behinderung,
  • Beratung bei Diensterleichterunggem. §11 PflStdVO für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte mit und ohne Behinderung,
  • Beratung und Beteiligung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM),
  • Unterstützung bei der Antragstellung zur Gleichstellung,
  • Beteiligung bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren bei Lehrkräften mit Behinderungen,
  • Beratung beim Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen, zusätzliche Stundenreduzierung für Lehrkräfte sowie sozialpädagogischen Fachkräften mit Schwerbehindertenstatus gem. §10 PflStdVO,
  • Beteiligung an schuljahresvor-bereitenden Gesprächen von Menschen mit Behinderungen,
  • Beteiligung bei dienstlichenBeurteilungen von Menschen mit Schwerbehindertenstatus und Gleichgestellte,
  • Beteiligung bei der Verbeamtung auf Lebenszeit, Verlängerung der Probezeit von Menschen mit Schwerbehindertenstatus und Gleichgestellte,
  • Unterstützung bei der Umsetzung zur Barrierefreiheit.

Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Sie zuständige örtliche Schwerbehindertenvertretung. Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend. 

Organisation der Schwerbehindertenvertretungen

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen legt im Benehmen mit den Integrationsämtern für die Dauer einer Wahlperiode die Bezirke der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in den Bereichen der einzelnen Staatlichen Schulämter fest.

Die schwerbehinderten Lehrkräfte in einem solchen Bezirk wählen eine örtliche Schwerbehindertenvertretung. Diese kann bei Bedarf an den Sitzungen der Schulpersonalräte teilnehmen. Die örtliche Schwerbehindertenvertretung berät und betreut die schwerbehinderten Lehrkräfte in ihrem Bezirk.

Im Bereich jedes Staatlichen Schulamts wird eine Gesamtschwerbehindertenvertretung gewählt. Diese kann an allen Sitzungen des jeweiligen Gesamtpersonalrats teilnehmen und ist zuständig für die Angelegenheiten, die auf der Ebene des Staatlichen Schulamts entschieden werden.

Auf der Ebene des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen wird die Hauptschwerbehindertenvertretung gewählt. Diese kann an allen Sitzungen des Hauptpersonalrats teilnehmen und ist zuständig für die Angelegenheiten, die auf der Ebene des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen entschieden werden.