Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die gewählten Interessenvertretungen der Beschäftigten mit (Schwer-)Behinderung. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu fördern sowie über die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz von Menschen mit Behinderung zu wachen. Zudem beraten und begleiten die Schwerbehindertenvertretungen Menschen mit einer lang andauernden Erkrankung, unabhängig vom Vorliegen einer Behinderung.
Sie beraten schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte oder langzeiterkrankte Lehrkräfte sowie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und unterstützen bei Anträgen an die Versorgungsämter zur Feststellung oder Neufestsetzung des Grades der Behinderung.