Organisation der Schwerbehindertenvertretungen
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen legt im Benehmen mit den Integrationsämtern für die Dauer einer Wahlperiode die Bezirke der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in den Bereichen der einzelnen Staatlichen Schulämter fest.
Die schwerbehinderten Lehrkräfte in einem solchen Bezirk wählen eine örtliche Schwerbehindertenvertretung. Diese kann bei Bedarf an den Sitzungen der Schulpersonalräte teilnehmen. Die örtliche Schwerbehindertenvertretung berät und betreut die schwerbehinderten Lehrkräfte in ihrem Bezirk.
Im Bereich jedes Staatlichen Schulamts wird eine Gesamtschwerbehindertenvertretung gewählt. Diese kann an allen Sitzungen des jeweiligen Gesamtpersonalrats teilnehmen und ist zuständig für die Angelegenheiten, die auf der Ebene des Staatlichen Schulamts entschieden werden.
Auf der Ebene des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen wird die Hauptschwerbehindertenvertretung gewählt. Diese kann an allen Sitzungen des Hauptpersonalrats teilnehmen und ist zuständig für die Angelegenheiten, die auf der Ebene des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen entschieden werden.