Eine Lehrerin und ein Lehrer, die auf einer Treppe sitzen und auf ein iPad schauen

Landesweites Ranglistenverfahren für ausgebildete Lehrkräfte

Zentrale Anlaufstelle für die Einstellung von Lehrkräften in den hessischen Schuldienst im Rahmen des landesweiten Ranglistenverfahrens ist die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt. Sie ist für die Koordination des Verfahrens zuständig.

Ihre Bewerbung

Bewerbungen im Ranglistenverfahren erfolgen online über das Stellenportal des Landes Hessen. Nachfolgend finden Sie die zurzeit veröffentlichten Stellenausschreibungen für das Ranglistenverfahren.

Ranglistenverfahren Schulbereich | Stellenportal HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Über die Ausschreibungen können Sie sich pauschal auf Stellen bewerben, die im jeweiligen Lehramt über das Ranglistenverfahren besetzt werden (unbefristete Einstellung). 

Die hessische Kultusverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Begrüßt werden deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Bewerbungsfrist und Aufnahme in die Rangliste

Bewerbungen zur Aufnahme in das Ranglistenverfahren sind nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses jederzeit möglich. 

Bis zur Aushändigung des Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss ist das Hochladen einer vorläufigen Bescheinigung der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle ausreichend. Das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung oder des gleichwertigen Abschlusses ist umgehend nach Erhalt hochzuladen.

Die Aufnahme in das Ranglistenverfahren erfolgt unmittelbar nach Bearbeitung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und wird von der ZPM elektronisch bestätigt.

Hinweis

Dieser Hinweis gilt ausschließlich für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich in Hessen aktuell in der Ausbildung befinden und diese zum kommenden 31. Juli bzw. 31. Januar beenden werden.

Ausschließlich für Referendarinnen und Referendare aus hessischen Studienseminaren, die sich aktuell in der Ausbildung befinden und diese zum kommenden 31. Juli bzw. 31. Januar beenden, gelten die nachfolgenden Regelungen.

Bewerbungen können ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Zweiten Staatsprüfung oder des gleichwertigen Abschlusses vorgenommen werden.

Derzeit gilt für alle Lehrämter: 

  • Diese Bewerbungen werden aktiv gesetzt, sobald eine vorläufige Bescheinigung der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle hochgeladen wird.

Das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung ist spätestens bis zum 5. August bzw. 5. Februar hochzuladen.

Bereinigung der Rangliste

Die Rangliste wird einmal jährlich zum 15. März bereinigt. Damit werden alle Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt, die vor dem 1. August des Vorjahres eingegangen sind.

Um die Bewerbung über den 15. März hinaus zu verlängern, ist eine erneute Bewerbung im Stellen- und Bewerberportal erforderlich. Vermerken Sie bitte im Feld „Bemerkungen zu meiner Bewerbung“ Ihre Bewerbernummer. Diese wurde Ihnen bei Ihrer ersten Bewerbung über das Stellen- und Bewerberportal elektronisch übermittelt und ist dort in Ihren Nachrichten unter „Information an Kandidat“ zu finden. Bei früheren Bewerbungen im Ranglistenverfahren wurde Ihnen diese postalisch von der ZPM übersandt.

Berechnung des Gesamtwerts

Die Rangfolge wird elektronisch erstellt und lehramtsspezifisch, schulamts-, oder landesbezogen, jeweils nach Fächern bzw. Fachrichtungen getrennt ausgewiesen.

Hierbei wird der für die Rangfolge maßgebende gewichtete Gesamtwert berechnet, indem die Note der Ersten Staatsprüfung (abgerundet auf eine Dezimalstelle) vierfach, die Note der Zweiten Staatsprüfung (abgerundet auf eine Dezimalstelle) siebenfach gewichtet und zur Summe beider Werte der Wert 4,0 addiert wird.

Beispiel:  Gewichteter Gesamtwert:
Note Erste Staatsprüfung = 2,2
Note Zweite Staatsprüfung = 1,8
(4 x 2,2) + (7 x 1,8) + 4,0 = 25,4

Der ermittelte gewichtete Gesamtwert kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Bonuspunkte verbessert werden. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Informationsblatt zum Ranglistenverfahren für Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramt, das in den entsprechenden Stellenausschreibungen im Stellenportal hinterlegt ist.

Aktualisierungen im Bereich der Bonuspunkte sowie Änderungen der Einsatzwünsche sind jederzeit möglich; Zusatz- und Erweiterungsprüfungen können ebenfalls jederzeit nachgewiesen werden. Da Bewerbungen auf die Rangliste sowie Veränderungen im Bereich der Bonuspunkte durchgehend möglich sind, kann sich der individuelle Rangplatz ständig verändern.

Weitere Informationen zum Ranglistenverfahren und Ihrer Bewerbung für den hessischen Schuldienst sind bei den Ausschreibungen im Stellenportal hinterlegt. Die häufigsten Fragestellungen werden in dem dort hinterlegten Informationsblatt zum Ranglistenverfahren berücksichtigt. 

Kontakt bei Fragen

Bei allgemeinen Fragen zum Ranglistenverfahren für Lehrkräfte und zur elektronischen Bewerbung erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZPM unter folgender Servicenummer. 

► Servicenummer +49 6151 3682-445

Vertrauensperson

Die Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung bei der ZPM steht für Ihre Rückfragen bereit.

Frau

Victoria Gulitz

Vertrauensperson für Schwerbehinderte