Eine Schülerin an der Tür zu einem Beratungsgespräch

Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ)

Die Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) der Staatlichen Schulämter unterstützen Schülerinnen und Schüler, die als sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus dem Ausland nach Hessen kommen.

Anlaufstelle für zugewanderte und geflüchtete Familien

Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. In allen Staatlichen Schulämtern sind daher Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen eingerichtet worden.

Die Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) stehen den schulpflichtigen und berufsschulberechtigten Neuankömmlingen sowie deren Familien beratend zur Seite. Sie helfen Eltern mit Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache und sind für die Zuweisung an eine geeignete Schule zuständig.

Die Kontaktdaten des Aufnahme- und Beratungszentrums (ABZ) für Ihre Region finden Sie beim zuständigen Staatlichen Schulamt. An jedem ABZ stehen auch Kontaktpersonen für ein ehrenamtliches Engagement zur Verfügung. 

Aufnahmegespräche und Beratung 

In Aufnahmegesprächen erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern Informationen über

  • das hessische Schulsystem,
  • die hessischen Bildungswege für intensive Sprachförderung,
  • die verschiedenen Bildungsgänge mit ihren Übergängen und Abschlüssen,
  • die Profile der Schulen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Staatlichen Schulamts,
  • die Fremdsprachenfolge 

sowie gegebenenfalls über Angebote im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts und zu Fragen der Schülerbeförderung.

Ziel der Beratung ist es, den Sprach- und Lernstand der zugewanderten oder geflüchteten Kinder und Jugendlichen festzustellen und einen Schulplatz zu finden, der das für sie passende Angebot zur Förderung bereithält.

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne hinreichende Deutschkenntnisse besuchen in der Grundschule oder in der weiterführenden Schule eine Intensivklasse bzw. einen Intensivkurs.

Im Rahmen der Intensivklassen und -kurse finden außerdem Alphabetisierungskurse für diejenigen statt, die noch keine schulische Vorbildung haben und/oder die lateinische Schrift erlernen müssen. An beruflichen Schulen erfolgt die Sprachförderung ebenfalls im Rahmen von Intensivklassen (InteA - Integration durch Anschluss und Abschluss).

Zusammenarbeit mit den Schulen

Die Tätigkeit der Aufnahme- und Beratungszentren umfasst auch die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Schulen. Ein enger Austausch über die Aufnahme-Erfordernisse seitens des Staatlichen Schulamts und die schulische Situation ist eine wichtige Grundlage, um die schulpflichtigen und berufsschulberechtigten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bei der Entfaltung ihrer Potenziale zu unterstützen und ihnen ein erfolgreiches Durchlaufen des Schulsystems zu ermöglichen.

Als weitere Hilfestellung für die neu angekommenen Familien und die Schulen können Kontakte zu unterschiedlichen Unterstützungseinrichtungen in der Region vermittelt werden, um eine bestmögliche Vernetzung der verschiedenen Angebote sicherzustellen.

Kinder im Unterricht einer Grundschule

Sprachförderung

Schulisches Gesamtsprachförderkonzept

Das schulische Gesamtsprachförderkonzept dient der Verbesserung der Bildungs- und Fachsprache durch eine Sprachbildung in allen Fächern des Unterrichts.