Aufnahmegespräche und Beratung
In Aufnahmegesprächen erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern Informationen über
- das hessische Schulsystem,
- die hessischen Bildungswege für intensive Sprachförderung,
- die verschiedenen Bildungsgänge mit ihren Übergängen und Abschlüssen,
- die Profile der Schulen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Staatlichen Schulamts,
- die Fremdsprachenfolge
sowie gegebenenfalls über Angebote im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts und zu Fragen der Schülerbeförderung.
Ziel der Beratung ist es, den Sprach- und Lernstand der zugewanderten oder geflüchteten Kinder und Jugendlichen festzustellen und einen Schulplatz zu finden, der das für sie passende Angebot zur Förderung bereithält.
Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne hinreichende Deutschkenntnisse besuchen in der Grundschule oder in der weiterführenden Schule eine Intensivklasse bzw. einen Intensivkurs.
Im Rahmen der Intensivklassen und -kurse finden außerdem Alphabetisierungskurse für diejenigen statt, die noch keine schulische Vorbildung haben und/oder die lateinische Schrift erlernen müssen. An beruflichen Schulen erfolgt die Sprachförderung ebenfalls im Rahmen von Intensivklassen (InteA - Integration durch Anschluss und Abschluss).