Anlaufstelle für zugewanderte und geflüchtete Familien
Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. In allen Staatlichen Schulämtern sind daher Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen eingerichtet worden.
Die Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) stehen den schulpflichtigen und berufsschulberechtigten Neuankömmlingen sowie deren Familien beratend zur Seite. Sie helfen Eltern mit Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache und sind für die Zuweisung an eine geeignete Schule zuständig.