Ein Erzieher, der im Schneidersitz umringt von Kindern auf dem Boden sitzt

Berufliche Bewertung von im Ausland erworbenen Ausbildungen

Unter ausländischen Bildungsnachweisen sind Zeugnisse und Abschlüsse zu verstehen, die im Ausland erworben wurden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einer in Deutschland absolvierten beruflichen Ausbildung gleichgestellt werden.

Lesedauer:5 Minuten

Ausbildung zur Erzieherin oder zum Heilerziehungspfleger

An die Anerkennungsstelle für ausländische und inländische Bildungsnachweise in Darmstadt wenden Sie sich, wenn Sie bestimmte ausländische Berufsfachschulabschlüsse mit einer hiesigen landesrechtlich geregelten schulischen Berufsausbildung gleichgestellt haben möchten.

Dies trifft beispielsweise auf die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin / zum -pfleger zu. Verwenden Sie in diesen Fällen folgenden Antrag. 

Weitere Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden tabellarischen Übersicht. 

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Prüfen Sie bitte anhand der Übersicht, welche Stelle für die Prüfung Ihres ausländischen Berufsabschlusses zuständig ist. 

► Bitte beachten Sie, dass die Verfahren kostenpflichtig sind.

Übersicht nach Berufen

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie weitere Stellen, bei denen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsausbildung beantragen können.

  • Ärzte und Apotheker: 

Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)Öffnet sich in einem neuen Fenster 
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

  • Aushilfsapotheker

Landesapothekerkammer Hessen Öffnet sich in einem neuen Fenster
Lise-Meitner-Straße 4
60486 Frankfurt am Main

  • Arzthelferinnen und Arzthelfer:

Landesärztekammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt

  • Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer:

Landeszahnärztekammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Rhonestraße 4
60528 Frankfurt am Main

Hessische Lehrkräfteakademie
Besondere Staatliche PrüfungenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt

Hessisches Forstamt WeilburgÖffnet sich in einem neuen Fenster
Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik
Kampweg 1
35781 Weilburg

Ingenieurkammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster 
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden

Landesbetrieb Landwirtschaft HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft Kölnische Str. 48-50
34117 Kassel

Hessische Lehrkräfteakademie
Sachgebiet I.1-4: Internationale Lehramtsabschlüsse
Schubertstraße 60/Haus 15
35392 Gießen

Vermessungstechniker, Kartographen, Straßenwärter, Fachkräfte für Straßen- und
Verkehrstechnik oder für Wasserwirtschaft

Hessisches Landesamtfür Bodenmanagement und GeoinformationÖffnet sich in einem neuen Fenster
Schaperstr.16
65195 Wiesbaden

  • Tierärzte 

Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 54
Schanzenfeldstr. 8
35578 Wetzlar

  • Tierarzthelferinnen und Tierarzthelfer

Landestierärztekammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

HandswerkskammernÖffnet sich in einem neuen Fenster
(die Zuständigkeiten sind nach den jeweiligen Wohnorten geregelt)

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie dem Antrag auf Anerkennung folgende Unterlagen bei:

  • eine öffentlich beglaubigte Fotokopie des zu bewertenden ausländischen Abschlusszeugnisses einschließlich der Fächer- und Notenübersichten zu allen Ausbildungsjahren,
     
  • eine öffentlich beglaubigte Fotokopie der vollständigen ausländischen Stundentafeln zu allen Ausbildungsjahren, unterteilt nach theoretischem und praktischem Teil, sowie Stundenpläne, Lehrpläne, Curricula oder Prüfungsordnungen,
     
  • sofern zutreffend, eine öffentlich beglaubigte Fotokopie der unter 7. aufgeführten sonstigen Befähigungsnachweise,
     
  • sofern zutreffend, eine öffentlich beglaubigte Fotokopie der unter 8. aufgeführten Nachweise der relevanten Berufserfahrung,
     
  • eine öffentlich beglaubigte Fotokopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass),
     
  • sofern zutreffend, ein öffentlich beglaubigter Nachweis über die Namensänderung (etwa eine Heiratsurkunde, Ablichtung der Vorder- und Rückseite des deutschen amtlichen Personalausweises),
     
  • eine öffentlich beglaubigte Fotokopie der Übersetzung aller fremdsprachigen Unterlagen,
     
  • eine öffentlich beglaubigter Nachweis, dass Sie in Hessen eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen (zum Beispiel der Antrag auf ein Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit, die Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, ein Geschäftskonzept bei selbstständiger Tätigkeit; diese Nachweispflicht entfällt für Staatsangehörige der EU, EWR und der Schweiz sowie für Personen mit einem Wohnsitz in der EU, EWR und der Schweiz),
     
  • sofern vorhanden, eine öffentlich beglaubigte Fotokopie des Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge (dies gilt nicht für Kontingentflüchtlinge) bzw. Spätaussiedlerbescheinigung (die Vorlage des Registrierscheines genügt nicht).

Öffentliche Beglaubigungen können durch das Ortsgericht der Wohnsitzgemeinde oder durch einen in Deutschland ansässigen Notar oder eine Notarin erfolgen.

Bitte beachten Sie!

Übersetzungen werden nur anerkannt, wenn

  • sie von einem Übersetzer oder einer Übersetzerin erstellt wurden, der/die in Deutschland für die im Zeugnis verwendete Sprache für Gerichte und Notare ermächtigt ist,
     
  • sie auf der Grundlage des ausländischen Originalzeugnisses oder einer öffentlich beglaubigten Fotokopie erstellt wurden. 

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Anschrift der Zentralstelle am Staatlichen Schulamt Darmstadt.

Staatliches Schulamt Darmstadt 
Anerkennungsstelle
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt 

WelcomeCenter Hessen

Wehende europäische Flagge

WELCOMECENTER Hessen

Beratungsstelle für internationale Arbeitskräfte

Das WELCOMECENTER Hessen ist die zentrale Anlauf-, Service- und Beratungsstelle für internationale Arbeits-, Fach- und Führungskräfte sowie Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen in Hessen.

Beratungsgespräch

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anerkennungsstelle in Darmstadt stehen Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.  

► Servicenummer

Telefon: +49 6151 3682-487

Bestehen Rückfragen zu bereits laufenden Antragsverfahren, wenden Sie sich bitte an die im Briefkopf unserer Schreiben angegebene Kontaktperson.