Eine Frau im besten Alter im Büro; im Hintergrund ein Flipchart

Bildungsnachweise aus der ehemaligen DDR

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, können Sie eine Gleichstellung Ihres in der ehemaligen DDR erworbenen Bildungsnachweises mit einem hiesigen Schulabschluss beantragen. Auch die Gleichstellung bestimmter Berufsfachschulabschlüsse kann unter dieser Voraussetzung geprüft werden.

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Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen

Unter Bildungsnachweise aus der ehemaligen DDR versteht man Zeugnisse bzw. Abschlüsse, die in der ehemaligen DDR erworben wurden. Sie können hiesigen Abschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden.

Eine erste Orientierung darüber, welche Stelle Ihren Bildungsnachweis aus der ehemaligen DDR prüfen und wo Sie weitere Informationen erhalten könnten, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden (siehe die nebenstehende Box). 

Antragsunterlagen

Für die Bearbeitung der Anträge ist für ganz Hessen die Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise zuständig. Sie ist am Staatlichen Schulamt Darmstadt angesiedelt.

Einem Antrag auf Anerkennung von Bildungsnachweisen für Hauptschulabschlüsse, Realschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse im erzieherischen Bereich sind folgende Unterlagen beizufügen. Öffentliche Beglaubigungen können durch das Ortsgericht der Wohnsitzgemeinde oder durch einen in Deutschland ansässigen Notar oder eine Notarin erfolgen:

  • eine öffentlich beglaubigte Fotokopie des zu bewertenden Originalzeugnisses einschließlich der Fächer- und Notenübersicht,
     
  • ein Nachweis über den Hauptwohnsitz in Hessen (entweder eine öffentlich beglaubigte Fotokopie der zweiten Seite der Meldebescheinigung, einen Auszug aus dem Melderegister oder eine öffentlich beglaubigte Fotokopie der Vorder- und Rückseite des deutschen amtlichen Personalausweises),
     
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen zeitlichen und inhaltlichen Angaben über den schulischen und beruflichen Werdegang (siehe Vordruck),
     
  • eine Erklärung, dass über die Bewertung des Bildungsnachweises bisher weder in Hessen noch in einem anderen Bundesland eine Entscheidung ergangen ist (siehe Vordruck),
     
  • und - sofern zutreffend -, ein öffentlich beglaubigter Nachweis über die Namensänderung (etwa eine Heiratsurkunde - Nachweis in deutscher Sprache -, die Ablichtung der Vorder- und Rückseite des deutschen amtlichen Personalausweises)

 Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Das Bewertungs- bzw. Prüfungsverfahren ist in jedem Falle kostenpflichtig (schulische Abschlüsse 125,00 EUR, berufliche Bewertungen bis 250,00 EUR zzgl. evtl. Auslagen).

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