► Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Februar eines Jahres.
Danach sind die Ausschreibungen im Stellen- und Bewerberportal nicht mehr aufrufbar bzw. werden durch die Ausschreibungen für das Folgejahr ersetzt. Sollte in sehr dringenden Fällen eine Antragstellung nach dem 1. Februar notwendig werden, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt erforderlich.
Für eine Bewerbung um Versetzung innerhalb des bisherigen Schulamtsbezirks und für eine Bewerbung um Versetzung in andere Schulamtsbezirke sind gesonderte Ausschreibungen veröffentlicht. Sofern Sie Ihre Chancen in beiden Verfahren nutzen möchten, sind Bewerbungen auf beide Ausschreibungen parallel erforderlich.
Da das Bewerbungsverfahren elektronisch abgewickelt wird, muss der Versetzungswunsch nicht mehr über die Schulleitung auf dem Dienstweg bekundet werden. Die Schulleitung der Stammschule der antragstellenden Lehrkraft wird jedoch im Rahmen des Verfahrens automatisiert im Planungssystem Personal und Budget (PPB) auf den Versetzungsantrag hingewiesen.
Die Bearbeitung des Versetzungswunsches erfolgt durch das für die antragstellende Lehrkraft zuständige Staatliche Schulamt. Dieses informiert die Lehrkraft auch über das Ergebnis.
Eine beantragte Versetzung kann dann erfolgen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, die einem Weggang der Lehrkraft zum entsprechenden Zeitpunkt entgegenstehen, und wenn in der Zielregion der Fachbedarf und die Stellensituation eine Aufnahme zulassen.
Genehmigte Versetzungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Jahres.