Eine Lehrerin im Gespräch mit Kollegen

Versetzung als unbefristet beschäftigte Lehrkraft innerhalb Hessens

Hessische Lehrkräfte, die unbefristet im hessischen Schuldienst beschäftigt sind und ihren Einsatzort innerhalb von Hessen wechseln möchten, können an den hesseninternen Versetzungsverfahren teilnehmen.

Lesedauer:3 Minuten

Anträge auf Versetzung

Anträge auf Versetzung können innerhalb des bisherigen Schulamtsbezirks und/oder in einen oder mehrere andere Schulamtsbezirke gestellt werden.

Eine parallele Antragstellung im Rahmen des bundesweiten Lehrkräftetauschverfahrens (LTV) ist ebenfalls möglich.

Neben Lehrkräften mit Lehramt können sich auch andere Beschäftigte des Landes Hessen bewerben, die unmittelbar und beständig in Klassen und Lerngruppen eingesetzt werden (Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen als Vorklassenleitungen, Erzieherinnen und Erzieher zur Unterstützung der Lehrkräfte in den förderpädagogischen Schwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung).

Hinweis

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf dieser Seite verallgemeinernd von ‚Lehrkräften‘ gesprochen. Ebenso wird allgemeinsprachlich das Wort ‚Versetzung‘ verwendet, obwohl im juristischen Sinn nur Beamtinnen und Beamte versetzt werden.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das interne (!) Stellen- und Bewerberportal des Landes Hessen. Der Zugang zu diesem ist über das Service-Portal des Landes für Lehrkräfte möglich, welches über das sogenannte NzüK-Portal aufgerufen werden kann.

Lehrkräfte mit Versetzungswunsch, die sich noch nicht im NzüK-Portal registriert haben, sollten dies rechtzeitig tun, weil die Registrierung und Freischaltung unter Umständen mehrere Kalendertage Zeit benötigt.

Hilfen und Anleitungen zur Nutzung des internen Stellen- und Bewerberportals und zur NzüK-Anmeldung finden Sie im Internet unter e-learning/e-recruitingÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Eine schriftliche Antragstellung ist, insbesondere bei Problemen mit der Zugänglichkeit, noch möglich. Antragsformulare können per E-Mail beim Projektbüro e-recruiting projekt@erecruiting.hessen.de angefordert werden.

► Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Februar eines Jahres.

Danach sind die Ausschreibungen im Stellen- und Bewerberportal nicht mehr aufrufbar bzw. werden durch die Ausschreibungen für das Folgejahr ersetzt. Sollte in sehr dringenden Fällen eine Antragstellung nach dem 1. Februar notwendig werden, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt erforderlich.

Für eine Bewerbung um Versetzung innerhalb des bisherigen Schulamtsbezirks und für eine Bewerbung um Versetzung in andere Schulamtsbezirke sind gesonderte Ausschreibungen veröffentlicht. Sofern Sie Ihre Chancen in beiden Verfahren nutzen möchten, sind Bewerbungen auf beide Ausschreibungen parallel erforderlich.

Da das Bewerbungsverfahren elektronisch abgewickelt wird, muss der Versetzungswunsch nicht mehr über die Schulleitung auf dem Dienstweg bekundet werden. Die Schulleitung der Stammschule der antragstellenden Lehrkraft wird jedoch im Rahmen des Verfahrens automatisiert im Planungssystem Personal und Budget (PPB) auf den Versetzungsantrag hingewiesen.

Die Bearbeitung des Versetzungswunsches erfolgt durch das für die antragstellende Lehrkraft zuständige Staatliche Schulamt. Dieses informiert die Lehrkraft auch über das Ergebnis.

Eine beantragte Versetzung kann dann erfolgen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, die einem Weggang der Lehrkraft zum entsprechenden Zeitpunkt entgegenstehen, und wenn in der Zielregion der Fachbedarf und die Stellensituation eine Aufnahme zulassen.

Genehmigte Versetzungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Jahres.

Versetzungen bundesweit

Lehrkraft im Unterricht vor der Klasse

Bewerbungswege

Bundeslandübergreifende Versetzungsmöglichkeiten

Bundesweite Versetzungen von unbefristet beschäftigten Lehrkräften sind über die Einstellungsverfahren der anderen Bundesländer und über das bundesweite Lehreraustauschverfahren möglich.

An wen wende ich mich bei Fragen? 

Bei Rückfragen zum hesseninternen Versetzungsverfahren allgemein oder zu Ihrem Antrag können Sie sich an Ihre persönliche Personalsachbearbeitung im Staatlichen Schulamt wenden.

Wenn Sie bereits wissen, dass eine Versetzung in einen anderen Schulamtsbezirk erfolgen soll und Sie Fragen zu Ihrem zukünftigen Einsatz haben, besteht auch die Möglichkeit der direkten Nachfrage im aufnehmenden Staatlichen Schulamt.

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