Mitarbeiter eines Schulamts auf einem Flur im Gespräch miteinander

Aufsicht, Service und Unterstützung

Der Auftrag der Staatlichen Schulämter ist es, die Qualität der schulischen Arbeit, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu gewährleisten.

Die Organisationsstruktur in den Ämtern untergliedert sich in die vier Bereiche Aufsicht, Service, Unterstützung und die Internen Dienste.

Als untere Schulaufsichtsbehörden stellen die Staatlichen Schulämter pädagogisch und rechtlich angemessene Entscheidungen in Schul- und Schülerangelegenheiten sicher. Sie beraten und begleiten die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit. Auch bei konkreten Fragestellungen der Schulen, zum Beispiel in den Bereichen Personal oder Budget, sind Staatlichen Schulämter Ansprechpartner.

Zu den weiteren Schwerpunktaufgaben gehören schulpsychologische und pädagogische Unterstützungsangebote. Dabei wird die Selbstständigkeit der Schulen berücksichtigt und gefördert.

Kooperation mit den Schulträgern und regionalen Partnern

Während die Staatlichen Schulämter für die inneren Schulangelegenheiten wie die Qualitätsentwicklung des Unterrichts zuständig sind, liegen die äußeren Schulangelegenheiten wie Gebäude, Ausstattung und Schülerbeförderung in der Verantwortung der Schulträger.

Die enge Kooperation mit den Schulträgern und weiteren Institutionen in der Region wie Studienseminaren und Hochschulen ist für die Aufgabenerfüllung der Staatlichen Schulämter ebenso unerlässlich wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulen.

Aufgabenbereiche 

Die Organisationsstruktur in den Staatlichen Schulämtern untergliedert sich in die vier Bereiche Aufsicht, Service, Unterstützung und die Internen Dienste. Im Regelfall werden die Aufgaben regional im Bereich des jeweiligen Staatlichen Schulamts wahrgenommen.

Die Aufsicht fördert Schulen insbesondere bei der Qualitätsentwicklung des Unterrichts und sichert die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen.

Schulaufsichtliches Handeln umfasst auch eine effektive und rechtssichere Unterstützung der Schulen sowie insbesondere eine präventive Aufsicht und Controlling-Maßnahmen. Zielvereinbarungen, Berichtswesen und Evaluation – wie beispielsweise im Rahmen von datengestützten Schulentwicklungsgesprächen zur Betrachtung der Leistungsfähigkeit der Schulen – haben dabei einen hohen Stellenwert.

Die Aufsicht umfasst insbesondere:

  • die Fachaufsicht über die öffentlichen Schulen,
  • die Dienstaufsicht über die Lehrerinnen und Lehrer sowie die sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Schulen und in den Schülerheimen,
  • die Rechtsaufsicht über die Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen durch die Schulträger sowie
  • die Rechtsaufsicht und die nach den jeweiligen Vorgaben des Schulgesetzes eingeschränkte Fachaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft.

Die Leistungen der Aufsicht erstrecken sich auf die Bereiche regionale Schulentwicklung, Rechtsangelegenheiten, Personalführung und -entwicklung sowie Schulentwicklung.

Im Bereich Service erbringen die Staatlichen Schulämter Dienstleistungen in den Teilbereichen Personal- und Budgetverwaltung für die Schulen.

Der Teilbereich Personalverwaltung umfasst die Abwicklung aller anfallenden Personalmaßnahmen von der Personalbeschaffung bis zur Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses inklusive der Aktenführung sowie der Erfassung und Pflege der SAP-Daten.

Zum Teilbereich Budgetverwaltung gehört die Abwicklung der finanziellen Transaktionen für die Schulen und die Lehrkräfte oder auch für die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Schulbudgets und dem Aufbau regionaler Haushalte.

Unterstützt werden die Schulen insbesondere auch durch

  • die Beratung in allen Angelegenheiten der an der Schule Beschäftigten (außer Personal anderer Träger),
  • die Beratung bei Finanzplanung und –steuerung,
  • die Pflege und die Bereitstellung von Personal- und Budgetdaten,
  • die Kommunikation mit anderen Behörden und Institutionen (beispielsweise mit anderen Dienststellen der Landesverwaltung wie der Hessischen Bezügestelle (HBS) und dem Hessischen Competence Center (HCC) sowie mit Kirchen und Universitäten).

Die Staatlichen Schulämter bieten den Schulen abgestimmte systembezogene, pädagogische und psychologische Beratungsleistungen und regionale Fortbildungen zur Unterstützung an. Beratung und Fortbildung orientieren sich am konkreten Bedarf der jeweiligen Schule und richtet sich an relevanten Schwerpunktthemen aus.

Pädagogische Unterstützungsangebote sind nachfrageorientiert und begleiten Schulen bei Prozessen der Qualitätsentwicklung im Bereich der Unterrichts- und Schulentwicklung. Spezifische Beratungsvorhaben werden durch die Leitung des Bereichs pädagogische Unterstützung koordiniert und in einer gemeinsamen Auftragsklärung mit der Schule vereinbart.

Die Schulpsychologie steht den Schulen für präventive und systembezogene Beratung sowie Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern für psychologische Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus werden regionale und überregionale Aufgaben sowie die Koordination und die notwendige Kooperation mit beteiligten Institutionen übernommen.

Um die für Schule notwendigen Leistungen in den Bereichen Aufsicht, Service und Unterstützung erbringen zu können, sind Leistungen für den Betrieb des Staatlichen Schulamts insbesondere in den Bereichen Personalwirtschaft, Organisation, Management und Finanzen erforderlich. Die Internen Dienste bilden somit den vierten Leistungsbereich ab.

Daneben gibt es Leistungen, die zentral durch ein Staatliches Schulamt oder teilzentral durch einige Staatliche Schulämter für das gesamte Land Hessen erbracht werden. Darüber hinaus werden gemeinsame Arbeitsvorhaben innerhalb der Kooperationsverbünde Nord, Mitte, Rhein-Main und Süd wahrgenommen.

Eine Gruppe Mitarbeiter klebt bunte Post-Its an eine Glasscheibe

Übersicht

Zentrale und teilzentrale Aufgaben

Neben den genannten Aufgabenbereichen gibt es Leistungen, die zentral durch ein Staatliches Schulamt oder teilzentral durch einige Staatliche Schulämter für das gesamte Land Hessen erbracht werden.

In den Staatlichen Schulämtern arbeiten schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtinnen und –beamte, Schulpsychologinnen und –psychologen, Leiterinnen und Leiter des Bereichs pädagogische Unterstützung, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Assistenzkräfte zusammen, deren Fachkompetenzen eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicherstellen. Die Wahrnehmung der Aufgaben richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Staatlichen Schulamts.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für die Lehrkräfte, die Aufgaben nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz wahrnehmen, gehören ebenfalls den Staatlichen Schulämtern an. Abgeordnete Lehrkräfte sind gemäß der jeweiligen Aufgabenbeschreibung tätig.

Anfragen von Eltern, Schülerinnen und Schüler

Die Staatlichen Schulämter stehen auch Eltern sowie Schülerinnen und Schülern für Anfragen zur Verfügung. Bei konkreten schulischen Angelegenheiten oder Problemen empfiehlt es sich, diese zunächst mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Schule vor Ort– den Lehrkräften, der Schulleitung oder der Elternvertretung – zu klären.

Bei weiteren Anliegen beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamts gerne.