Als untere Schulaufsichtsbehörden stellen die Staatlichen Schulämter pädagogisch und rechtlich angemessene Entscheidungen in Schul- und Schülerangelegenheiten sicher. Sie beraten und begleiten die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit. Auch bei konkreten Fragestellungen der Schulen, zum Beispiel in den Bereichen Personal oder Budget, sind Staatlichen Schulämter Ansprechpartner.
Zu den weiteren Schwerpunktaufgaben gehören schulpsychologische und pädagogische Unterstützungsangebote. Dabei wird die Selbstständigkeit der Schulen berücksichtigt und gefördert.