Förderung des inklusiven Schulangebots
Im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und Inklusion unterstützen die Staatlichen Schulämter die allgemeinen Schulen bei der Gestaltung und Organisation von inklusiven Strukturen.
Die Staatlichen Schulämter wirken vernetzend zwischen den regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ), allgemeinen Schulen und Förderschulen.
Beratungs- und Förderzentren (BFZ)
Die Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen allgemeine Schulen bei ihren vorbeugenden Maßnahmen und in der inklusiven Beschulung. Sie arbeiten dabei mit anderen Beratungsstellen und Maßnahmenträgern zusammen, insbesondere mit vorschulischen Einrichtungen, der Frühförderung, ärztlichen und therapeutischen Diensten, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Förderschullehrkräfte sowie sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Beratungs- und Förderzentren wirken im Rahmen des schuleigenen Förderkonzepts und beraten Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.