Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern
Für Erstbewerberinnen und -bewerber im landesweiten Ranglistenverfahren wird die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit durch die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen vorgenommen. Die Lehramtsanerkennung wird im Falle einer Einstellung von Amts wegen ausgesprochen. Eine Beantragung ist im Ranglistenverfahren somit nicht erforderlich.
Bei einer Bewerbung auf eine schulbezogene Stellenausschreibung muss die Lehramtsanerkennung bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) beantragt werden. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen.
Der formlose Antrag ist mit je einer beglaubigten Kopie der beiden Staatsprüfungszeugnisse und unbeglaubigten Kopien der Nachweise über die Studien- und Prüfungsleistungen zur Ersten Staatsprüfung zu richten an:
Staatliches Schulamt Darmstadt
- ZPM -
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt