Junge Absolventen während eines Seminars

Anerkennung außerhessischer Lehramtsabschlüsse und Lehrbefähigungen

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zweite Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt haben , benötigen eine Lehramtsanerkennung. Ebenso müssen Fachlehrerinnen und Fachlehrer eine Lehrbefähigung aus einem anderen Bundesland anerkennen lassen.

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern

Für Erstbewerberinnen und -bewerber im landesweiten Ranglistenverfahren wird die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit durch die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen vorgenommen. Die Lehramtsanerkennung wird im Falle einer Einstellung von Amts wegen ausgesprochen. Eine Beantragung ist im Ranglistenverfahren somit nicht erforderlich.
 
Bei einer Bewerbung auf eine schulbezogene Stellenausschreibung muss die Lehramtsanerkennung bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) beantragt werden. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen.

Der formlose Antrag ist mit je einer beglaubigten Kopie der beiden Staatsprüfungszeugnisse und unbeglaubigten Kopien der Nachweise über die Studien- und Prüfungsleistungen zur Ersten Staatsprüfung zu richten an:

Staatliches Schulamt Darmstadt
- ZPM -
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt

Bitte beachten Sie:

Die ZPM ist ausschließlich für die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern zuständig. Eine Anerkennung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge oder als Erzieherin oder Erzieher ist durch die ZPM nicht möglich.

Wenn Sie sich auf schulbezogene Stellenausschreibungen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder in die Rangliste für diese Personengruppe bewerben möchten und einen Studienabschluss mit einer abweichenden Bezeichnung wie etwa „Pädagogik der frühen Kindheit“ besitzen, wird im Zuge des Bewerbungsverfahrens automatisch intern geprüft, ob Ihr Abschluss aus Sicht der hessischen Bildungsverwaltung äquivalent zu dem von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ist und Sie somit als Bewerberin oder Bewerber zugelassen werden können. Dies gilt analog ebenso für Bewerbungen auf Stellenausschreibungen und in das Ranglistenverfahren für Erzieherinnen und Erzieher.

Anerkennung von Lehrbefähigungen aus anderen Bundesländern

Fachlehrerinnen und Fachlehrer können sich in Hessen ausschließlich über schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben. Die Anerkennung entsprechender Lehrbefähigungen ist bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) zu beantragen. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen.

Der formlose Antrag ist mit einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses zu richten an:

Hessische Lehrkräfteakademie
Abteilung I
Stuttgarter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main

Bei Fragen

Bei Rückfragen zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern können Sie sich an die genannten Kontaktpersonen bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) wenden.

Kontakt

Kontaktpersonen der ZPM für die einzelnen Lehrämter

Christian Fenge
Telefon: +49 6151 3682-456
E-Mail: Christian.Fenge@kultus.hessen.de

Matthias Jaeger
Telefon: +49 6151 3682-457
E-Mail: Matthias.Jaeger@kultus.hessen.de

Katja Scheffler
Telefon: +49 6151 3682-442
E-Mail: Katja.Scheffler@kultus.hessen.de

Sonja Meinecke
Telefon: +49 6151 3682-443
E-Mail: Sonja.Meinecke@kultus.hessen.de

Andrea Storck
Telefon: +49 6151 3682-451
E-Mail: Andrea.Storck@kultus.hessen.de

Christian Fenge
Telefon: +49 6151 3682-456
E-Mail: Christian.Fenge@kultus.hessen.de

Gudrun Köhler
Telefon: +49 6151 3682-450
E-Mail: Gudrun.Koehler@kultus.hessen.de

Melanie Wolf
Telefon: +49 6151 3682-463
E-Mail: Melanie.Wolf@kultus.hessen.de

Sonja Meinecke
Telefon: +49 6151 3682-443
E-Mail: Sonja.Meinecke@kultus.hessen.de

Melanie Wolf
Telefon: +49 6151 3682-463
E-Mail: Melanie.Wolf@kultus.hessen.de

Vertrauensperson

Die Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung bei der ZPM steht für Ihre Rückfragen bereit.

Frau

Victoria Gulitz

Vertrauensperson für Schwerbehinderte