Junge Absolventen während eines Seminars

Anerkennung außerhessischer Lehramtsabschlüsse und Lehrbefähigungen

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zweite Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt haben , benötigen eine Lehramtsanerkennung. Ebenso müssen Fachlehrerinnen und Fachlehrer eine Lehrbefähigung aus einem anderen Bundesland anerkennen lassen.

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern

Für Erstbewerberinnen und -bewerber im landesweiten Ranglistenverfahren wird die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit durch die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen vorgenommen. Die Lehramtsanerkennung wird im Falle einer Einstellung von Amts wegen ausgesprochen. Eine Beantragung ist im Ranglistenverfahren somit nicht erforderlich.
 
Bei einer Bewerbung auf eine schulbezogene Stellenausschreibung muss die Lehramtsanerkennung bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) beantragt werden. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen.

Der formlose Antrag ist mit je einer beglaubigten Kopie der beiden Staatsprüfungszeugnisse und unbeglaubigten Kopien der Nachweise über die Studien- und Prüfungsleistungen zur Ersten Staatsprüfung zu richten an:

Staatliches Schulamt Darmstadt
- ZPM -
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt

Anerkennung von Lehrbefähigungen aus anderen Bundesländern

Fachlehrerinnen und Fachlehrer können sich in Hessen ausschließlich über schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben. Die Anerkennung entsprechender Lehrbefähigungen ist bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) zu beantragen. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen.

Der formlose Antrag ist mit einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses zu richten an:

Hessische Lehrkräfteakademie
Abteilung I
Stuttgarter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main

Bei Fragen

Bei Rückfragen zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern können Sie sich an die genannten Kontaktpersonen bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) wenden.

Kontakt

Kontaktpersonen der ZPM für die einzelnen Lehrämter

Christian Fenge
Telefon: +49 6151 3682-456
E-Mail: Christian.Fenge@kultus.hessen.de

Matthias Jaeger
Telefon: +49 6151 3682-457
E-Mail: Matthias.Jaeger@kultus.hessen.de

Katja Scheffler
Telefon: +49 6151 3682-442
E-Mail: Katja.Scheffler@kultus.hessen.de

Sonja Meinecke
Telefon: +49 6151 3682-443
E-Mail: Sonja.Meinecke@kultus.hessen.de

Andrea Storck
Telefon: +49 6151 3682-451
E-Mail: Andrea.Storck@kultus.hessen.de

Christian Fenge
Telefon: +49 6151 3682-456
E-Mail: Christian.Fenge@kultus.hessen.de

Gudrun Köhler
Telefon: +49 6151 3682-450
E-Mail: Gudrun.Koehler@kultus.hessen.de

Melanie Wolf
Telefon: +49 6151 3682-463
E-Mail: Melanie.Wolf@kultus.hessen.de

Sonja Meinecke
Telefon: +49 6151 3682-443
E-Mail: Sonja.Meinecke@kultus.hessen.de

Melanie Wolf
Telefon: +49 6151 3682-463
E-Mail: Melanie.Wolf@kultus.hessen.de

Vertrauensperson

Die Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung bei der ZPM steht für Ihre Rückfragen bereit.

Frau

Victoria Gulitz

Vertrauensperson für Schwerbehinderte