Grundlagen des Verfahrens
Unbefristete Einstellungen in den hessischen Schuldienst können nach den Maßgaben des Erlasses „Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst“ vom 15.12.2021 über das Ranglistenverfahren und über schulbezogene Stellenausschreibungen erfolgen. Über die Wahl des Verfahrens für eine Stelle entscheidet jeweils die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Im Gegensatz zum Ranglistenverfahren, in dem die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber allein nach Lehramt, Fächern bzw. Fachrichtungen, Bonus- und Maluspunkten sowie sozialen Kriterien erfolgt, fließen bei schulbezogenen Stellenausschreibungen weitere, im Ausschreibungstext genannte Kriterien in die Auswahlentscheidung mit ein, insbesondere spezifisch gesuchte Zusatzqualifikationen.