Praktikum
Die Stellen stehen an Vorklassen und Eingangsstufen zur Verfügung:
- an Grundschulen (für Anerkennungspraktikantinnen und –praktikanten der Sozialpädagogik der Hochschulen) sowie
- an Förderschulen (Förderschulen mit Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
- an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten – für Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten der Sozialpädagogik der Hochschulen und Berufspraktikantinnen und -praktikanten der Fachschule für Sozialwesen).
Das Praktikum dauert 12 Monate und beginnt jeweils am Schuljahresanfang. Die Bezahlung erfolgt entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags TV-H Praktikanten.
Zuständig für die Vergabe der Praktikumsstellen ist die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt. Die Einstellung der Praktikantinnen und Praktikanten erfolgt durch die Staatlichen Schulämter vor Ort.
Erfahrungsgemäß erfolgen die meisten Bewerbungen für Schulamtsbereiche mit einem Fachhochschulstandort. Da die Praktikumsstellen landesweit verteilt werden, steigen die Einstellungschancen mit der Bereitschaft eines Einsatzes auch in den anderen Schulamtsbereichen.