Eine junge Freu, die sich gemeinsam mit einer Schülerin ein Buch anschaut

Ableistung eines Anerkennungspraktikums

Für die Ableistung eines Anerkennungspraktikums können im hessischen Schuldienst jährlich einige wenige Stellen vergeben werden.

Lesedauer:3 Minuten

Praktikum

Die Stellen stehen an Vorklassen und Eingangsstufen zur Verfügung:

  • an Grundschulen (für Anerkennungspraktikantinnen und –praktikanten der Sozialpädagogik der Hochschulen) sowie
  • an Förderschulen (Förderschulen mit Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
  • an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten – für Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten der Sozialpädagogik der Hochschulen und Berufspraktikantinnen und -praktikanten der Fachschule für Sozialwesen).

Das Praktikum dauert 12 Monate und beginnt jeweils am Schuljahresanfang. Die Bezahlung erfolgt entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags TV-H Praktikanten.

Zuständig für die Vergabe der Praktikumsstellen ist die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt. Die Einstellung der Praktikantinnen und Praktikanten erfolgt durch die Staatlichen Schulämter vor Ort.

Erfahrungsgemäß erfolgen die meisten Bewerbungen für Schulamtsbereiche mit einem Fachhochschulstandort. Da die Praktikumsstellen landesweit verteilt werden, steigen die Einstellungschancen mit der Bereitschaft eines Einsatzes auch in den anderen Schulamtsbereichen.

Bewerbung

Die Bewerbung auf eine Stelle als Anerkennungspraktikantin oder als Anerkennungspraktikant ist bis spätestens Anfang Mai eines Jahres einzureichen. Der hierfür erforderliche Bewerbungsbogen kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Die Bewerbung ist zu richten an:

Staatliches Schulamt Darmstadt
- ZPM -
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • der ausgefüllte Bewerbungsbogen sowie
  • eine formlose Erklärung, dass keine Vorstrafen vorliegen und die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.

Die beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Diplom/Bachelor/Fachschule) muss spätestens bei Dienstantritt dem aufnehmenden Staatlichen Schulamt nachgereicht werden! 

Kontakt bei Fragen

Bei Fragen zum Ranglistenverfahren für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher und zur Bewerbung für das Anerkennungspraktikum im Bereich Sozialpädagogik der Hochschulen und dem Berufspraktikum der Fachschule für Sozialwesen in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege können Sie an die nachfolgenden Kontaktpersonen der Zentralstelle Personalmanagement (ZPM) richten.

Sonja Meinecke
Telefon: +49 6151 3682-443
E-Mail: Sonja.Meinecke@kultus.hessen.de
 
Melanie Wolf
Telefon: +49 6151 3682-463
E-Mail: Melanie.Wolf@kultus.hessen.de

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