Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen
Datenschutzhinweis im Rahmen der Online-Anmeldung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen (Aufnahme- und Beratungszentren der Staatlichen Schulämter in Hessen)
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Online-Anmeldung von Schülerinnen und Schülern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen und für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen durch das zuständige Staatliche Schulamt.
Datenverarbeitende Stelle (Verantwortlicher)
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das zuständige Staatliche Schulamt.
Übersicht
Behördliche Datenschutzbeauftragte der Staatlichen Schulämter
Die Bereitstellung der Daten erfolgt freiwillig im Rahmen der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO. Zweck der Datenverarbeitung ist die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Beratung und Schulplatzzuweisung von Schülerinnen und Schülern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen auf Grundlage von § 3 Abs. 14 Hessisches Schulgesetz (HSchG).
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Folgende personenbezogene Daten werden im Rahmen der Online-Anmeldung von Schülerinnen und Schülern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen erhoben:
der Name und die Kontaktdaten (Adresse, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) der Eltern oder einer bevollmächtigten Person,
der Name des aufzunehmenden Kindes oder Jugendlichen und die dazugehörigen Kontaktdaten (Adresse, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
weitere Informationen zum aufzunehmenden Kind oder Jugendlichen (Geburtsdatum und Alter, Staatsangehörigkeit, ggf. Konfession),
das Zuzugsdatum des aufzunehmenden Kindes oder Jugendlichen in die Bundesrepublik Deutschland oder das Datum der Zuweisung in die Gebietskörperschaft bei Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
die Vor- und Schulbildung des aufzunehmenden Kindes oder Jugendlichen (Einschulungsdatum und -ort, Schulbesuchsjahre, Schulform, Klassenstufe, Stand der Alphabetisierung, Zeugnisse, sonstige Auffälligkeiten wie z.B. Lernbeeinträchtigungen, ggf. Mathematik-, Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse),
ggf. eine für die Beschulung vorliegende relevante medizinische Diagnostik,
die Herkunftssprache des aufzunehmenden Kindes oder Jugendlichen,
die Meldebescheinigung der Stadt Frankfurt und
Passkopien des aufzunehmenden Kindes bzw. Jugendlichen und eines Elternteils.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Aufnahme, Beratung und Schulplatzzuweisung von Schülerinnen und Schülern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen erhoben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das jeweils zuständige Staatliche Schulamt verarbeitet. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen der Vorgaben des geltenden Rechts oder mit Einwilligung. Die Einzelheiten zur Weitergabe an öffentliche Stellen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften.
Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.
Hosting
Ihre personenbezogenen Daten werden im Regelfall der Auftragsverarbeitung durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (hzd.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) unterliegen. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Stelle des Landes Hessen, die Technologie, insbesondere Rechenzentren, für die vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen und anderen Dienststellen des Landes Hessen gesteuerte Datenverarbeitung zur Verfügung stellt.
Speicherung Zugriffsdaten Online-Anmeldung
Die Online-Anmeldung wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (hzd.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) als technischem Dienstleister in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben vorgehalten. Sie erhebt Daten über jeden Zugriff auf die Online-Anmeldung (Logfiles) im technisch notwendigen Umfang. Zu diesen Zugriffsdaten gehören:
IP-Adresse,
Session-ID,
Name der abgerufenen Webseite,
Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs,
Übertragene Datenmenge,
Meldung über erfolgreichen Abruf,
Browsertyp nebst Version,
Referrer URL
Aus Gründen der Datensicherheit, also um unerlaubte Zugriffe aufklären oder Missbrauch der Internetseite verhindern zu können, wird die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners erfasst, gespeichert und 7 Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht. Die restlichen Zugriffsdaten werden in anonymisierter Form 31 Tage aufgehoben. Ein Drittstaatentransfer, eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte oder an eine internationale Organisation findet nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
Speicherfristen
Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten entsprechend den einschlägigen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Soweit keine speziellen Aufbewahrungsfristen gelten, beträgt die Aufbewahrungsfrist grundsätzlich fünf Jahre nach dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Akten entsprechend dem Hessischen Archivgesetz dem Hessischen Staatsarchiv zur Archivierung angeboten und danach gelöscht.
Ihre Rechte
Als Nutzer der Online-Anmeldung zur Aufnahme in eine Sprachfördermaßnahme in Frankfurt (Intensivklasse, Intensivkurs, InteA) haben Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben.
Weitere Informationen
Datenschutz in Hessen
Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.