Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Der Antrag auf die Erstellung einer entsprechenden Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt kann formlos gestellt werden. Die den Antrag ergänzenden Belege können als einfache Fotokopien übersandt werden.
Dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen und Nachweise beizufügen:
- ein detaillierter, tabellarischer, schulischer Lebenslauf über die bisherige schulische Ausbildung des Kindes mit Angaben zum Schulbesuch sowie zum zeitlich genau benannten Aufenthaltszeitraum im europäischen Ausland (sowie über die eventuelle bzw. geplante Fortsetzung der Schullaufbahn hier in Deutschland),
geeignete Nachweise, aus denen die Dauer des Schulbesuchs im Ausland ersichtlich ist, zumindest der Beginn des ausländischen Schulbesuchs (zum Beispiel durch den Vertrag mit der Schule, durch Bescheinigungen oder relevante Rechnungen),
- das letzte in Deutschland erworbene Zeugnis vor dem Aufenthalt im Ausland (gegebenenfalls auch das Halbjahreszeugnis),
- die zuletzt an der ausländischen Schule erworbenen Zeugnisse sowie
- das nach der Rückkehr aus dem Ausland erste, in Deutschland erworbene Zeugnis zur Fortsetzung der Schullaufbahn.
Ihren formlosen Antrag und die vollständigen Belege senden Sie bitte postalisch an:
Staatliches Schulamt für den
Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Bei Fragen
Für Rückfragen nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin am Staatlichen Schulamt Darmstadt zur Verfügung. Um schnell mit Ihnen in Kontakt treten zu können, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, hilfreich.