Unterricht an zentralen Standorten
Um möglichst vielen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, wird der Herkunftssprachenunterricht schulübergreifend an zentralen Standorten angeboten. Das Angebot ist je nach Sprache und Region unterschiedlich.
Je nach Sprache wird der Unterricht
- in Verantwortung des Landes Hessen,
- in Verantwortung des jeweiligen Herkunftslandes oder
- in beidseitiger Kooperation angeboten.
Der Herkunftssprachenunterricht kann von Schülerinnen und Schüler mit herkunftssprachlichen (Grund-)Kenntnissen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 (Grundschule und Sekundarstufe I) an allgemeinbildenden Schulen besucht werden. Bei Spanisch wird die entsprechende Staatsbürgerschaft oder aber die entsprechende Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils vorausgesetzt.