Die Anmeldung muss bis spätestens zum 1. März über die abgebende Schule erfolgen.
Oberstufe
Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe
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Rechtliche Grundlage
Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), § 2 Aufnahmevoraussetzungen
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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.