Eine Abordnung darf nur im Einverständnis mit der aufnehmenden Stelle verfügt werden und bedarf der vorherigen Unterrichtung des jeweils zuständigen Staatlichen Schulamts.
Abordnungen
Antrag auf Abordnung oder Umsetzung
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Rechtliche Grundlagen
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums
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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.
Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.
Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Offenbach am Main wenden.