Eine Abordnung darf nur im Einverständnis mit der aufnehmenden Stelle verfügt werden und bedarf der vorherigen Unterrichtung des jeweils zuständigen Staatlichen Schulamts.

Abordnungen
Antrag auf Abordnung oder Umsetzung
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Rechtliche Grundlagen
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums
Bürgerservice Hessenrecht Öffnet sich in einem neuen Fenster
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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.