Graue Flächen

Antrag auf Abordnung oder Umsetzung

Pendelbogen bei Abordnungs-, Umsetzungs- und Versetzungsmaßnahmen

Eine Abordnung darf nur im Einverständnis mit der aufnehmenden Stelle verfügt werden und bedarf der vorherigen Unterrichtung des jeweils zuständigen Staatlichen Schulamts.

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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Bad Vilbel wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Bebra wenden. 

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Darmstadt wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Fritzlar wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Fulda wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Gießen wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Hanau wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Heppenheim wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Kassel wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Marburg wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Offenbach am Main wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim am Main wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Weilburg wenden.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Wiesbaden wenden.