Graue Flächen

Antrag auf Abordnung oder Umsetzung

Pendelbogen bei Abordnungs-, Umsetzungs- und Versetzungsmaßnahmen

Eine Abordnung darf nur im Einverständnis mit der aufnehmenden Stelle verfügt werden und bedarf der vorherigen Unterrichtung des jeweils zuständigen Staatlichen Schulamts.

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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.

Im Fall einer Abordnung oder Umsetzung an eine andere Dienststelle wenden sich Lehrkräfte bitte an die Schulleitung Ihrer Stammdienststelle.

Schulleiterinnen und Schulleiter können sich bei Fragen zu einer Abordnung oder Umsetzung ihres Personals an die zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den zuständigen Aufsichtsbeamten am Staatlichen Schulamt in Offenbach am Main wenden.